Finanzen nach der Hochzeit: Was ändert sich?

Laut Statistik Austria schlossen im Jahr 2019 in Österreich insgesamt 46.034 Paare den gemeinsamen Bund der Ehe. Jedoch sank die Zahl an Eheschließungen um 0.9% im Vergleich zum Jahr davor. Ein möglicher Rückschluss wäre, dass Paare in Österreich mehr Vorteile in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft sehen. Letztere wird sogar vermehrt als „Ehe light“ bezeichnet. Aber welche Auswirkungen und Vorteile kann eine Ehe in finanzieller Hinsicht bieten? Bzw. Wie geht der gemeinsame finanzielle Weg weiter? Das große Glück trifft auf den Ernst des Lebens.

Rechte und Pflichten

Ehepartner sind zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, zur gegenseitigen Treue, zur „anständigen Begegnung“ und zur Leistung von gegenseitigem Beistand verpflichtet. Im Grunde genommen mischt sich der Staat in diese privaten Verpflichtungen nicht ein, jedoch kann die Verletzung einer dieser Verpflichtungen eine wichtige Rolle im Scheidungskrieg spielen.

Steuer

In Österreich macht das Gesetz steuerlich keinen Unterschied zwischen Eheleuten und sonstigen Lebensgemeinschaften. Anders als in Deutschland können die Ehepaare keinen Anspruch auf Haushaltsbesteuerung geltend machen und damit Geld sparen.

Gütertrennung!?

In Österreich gilt auch während aufrechter Ehe, sofern nichts anderes vereinbart, der Grundsatz der Gütertrennung. Nach österreichischem Eherecht bedeutet das, dass jeder Ehepartner das vor und während der Ehe erworbene Vermögen behält. Der Zugewinn – das ist das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen – unterliegt im Falle einer Scheidung jedoch der Aufteilung und wird für diesen Vermögensteil somit die Gütertrennung durchbrochen. Fairerweise bleibt das in die Ehe eingebrachte bzw. erwirtschaftete Vermögen in einer einvernehmlichen Scheidungssituation bei dem jeweiligen Ehegatten. Gemeinsame Ersparnisse werden auf beide Partner gleich aufgeteilt. Grundsätzlich muss diejenige/derjenige die Rückzahlung der Schulden tragen, der/dem das aufgenommene Kapital zur Verfügung steht.

Eigenvermögen absichern

Falls die Ehepartner jedoch in Sorge um das eigene Vermögen sind, wäre es von Vorteil, einen Ehevertrag in Erwägung zu ziehen. Darin wird eine genaue Trennung festgehalten. Zu beachten ist, dass ein Ehevertrag nur Wirksamkeit entfalten, wenn er notariell beglaubigt ist.

Die gemeinsame Ehewohnung zählt zum ehelichen Gebrauchsvermögen und unterliegt somit im Scheidungsfall grundsätzlich der Vermögensaufteilung. Wurde die Ehewohnung jedoch von einem der Ehegatten in die Ehe eingebracht, ihm vererbt oder geschenkt, so kommt eine Einbeziehung in die Aufteilung nur in drei Szenarien in Betracht:

  1. wenn dies vereinbart wurde;
  2. wenn der andere Ehepartner auf die Weiterbenützung dringend angewiesen ist oder
  3. wenn ein gemeinsames Kind, unter Berücksichtigung der Umstände, dringenden Wohnbedarf hat.

Wissenswert ist auch, dass Schmuck oder andere Kostbarkeiten, die ein Mann seiner Ehefrau gegeben hat, im Zweifel als geschenkt gelten und somit bei der Scheidung grundsätzlich keine Rolle spielen.

Wohnsituation

Im Grunde genommen sind Ehegatten verpflichtet, gemeinsam zu wohnen. Zieht einer der Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann ihr/ihm dies bei einer streitigen Scheidung vorgeworfen werden.

Krankenversicherung

Der Ehepartner mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich kann zur Mitversicherung bei der ÖGK gemeldet werden, sofern dieser nicht selbst krankenversichert ist.

Erbrecht

Hinterlässt der Verstorbene Ehegatte Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder, erhält der Ehepartner ein Drittel. Gibt es keine Kinder und auch keine lebenden Nachkommen dieser Kinder erben der Ehepartner sowie die Eltern des Verstorbenen. Der Ehepartner bekommt in diesem Fall zwei Drittel.
In den übrigen Fällen erbt der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner die ganze Verlassenschaft.

Tipps

  • Gemeinschaftskonto: Obwohl jeder Ehepartner sein eigenes Konto behalten sollte, wäre es sinnvoll ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Dadurch werden die Kosten für Wohnung/Haus, Haushalt, etc. an einem Konto klar ersichtlich und beide können den gleichen Beitrag zum gemeinsamen Zusammenleben leisten.
     
  • Versicherungen nach der Hochzeit anpassen: Wenn die Flitterwochen zu Ende sind und wieder Normalität einkehrt, empfehlen wir alle bestehenden Versicherungen durchzugehen. Ein „Vertragsausmisten“ kann aufgrund von Kündigungsfristen zwar mühselig sein, spart in vielen Fällen aber bares Geld. Ist der Haushalt bzw. die Familie wo doppelt versichert, klingt das zwar gut, bringt aber nichts, da Versicherungen ohnehin nicht über dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache hinaus zahlen.
     
    Die Versicherer gewähren in unterschiedlichen Bereichen Familienpolizzen bei denen beide Ehegatten und meistens auch Kinder mitversichert sind, wie etwa Rechtschutzversicherung, Reiseversicherung, private Unfall- und Krankenversicherung,  etc.
     
    Spätestens bei Hausbau und Familiengründung sollte über eine Ablebensversicherung nachgedacht werden. Besonders wichtig ist hier die Kapitalabfindung, mit der beispielsweise Hypotheken im Todesfall getilgt werden und den Hinterbliebenen so eine schuldenfreie Wohnung zum Leben bleiben kann. Bei einer bestehenden oder bei Abschluss einer neuen Lebensversicherung oder privaten Pensionsversicherung sollte der Ehepartner im Vertrag als Begünstigter aufgenommen werden.
     
  • Haushalt und Kindererziehung: Grundsätzlich sollten die jeweils geleisteten Beiträge in der Ehe immer ausgewogen sein. Natürlich ist auf die jeweilige berufliche Belastung zu achten. Grundsätzlich müssen also beide Ehegatten ihren Beitrag im Haushalt leisten und auch gleichermaßen für das finanzielle Wohl der Kinder und der Familie sorgen. Auch bei der Obsorge für Stiefkinder müssen Ehegatten einander beistehen, seelisch sowie auch finanziell. Bleibt ein Elternteil vorwiegend zuhause oder reduziert seine Arbeitskraft aufgrund der Kindererziehung, besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Ebenso hat ein Ehepartner Anspruch auf Unterhalt, wenn sie/er aufgrund gesundheitlicher Gründe keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder den Haushalt führt. Doch auch bei einer Scheidung hat der geschiedene Ehepartner Anspruch auf Unterhaltszahlung, wobei in diesem Zusammenhang die Schuldfrage eine Rolle spielt.
     
  • Ehevertrag: Dadurch wird den Eheleuten eine Möglichkeit gegeben, sich durch andere vertragliche Grundlagen zu binden (z.B. ein höherer Ehegattenunterhalt bei Scheidung). Ein Update des Ehevertrags wird stark empfohlen, wenn sich Einkommen und Lebenssituation ändern.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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