Trickdiebstahl gilt nicht als Einbruchdiebstahl

Ein Trickdiebstahl oder einfacher Diebstahl ist in den meisten Haushaltsversicherungen nicht versichert, sondern lediglich Einbruchdiebstahl. Einbruchdiebstahl bedeutet, dass der Dieb durch Aufbrechen von versperrten Türen oder Schlössern in die versicherten Räumlichkeiten eingedrungen ist. Ebenfalls als Einbruchdiebstahl gilt, wenn sich der Täter durch Einbruch in andere als die versicherten Räume oder durch Raub einen richtigen Schlüssel angeeignet hat und dann damit in die Wohnung gelangt. Nähere Infos dazu finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Einbruch

Entwendet aber jemand den Schlüssel durch einen Trick aus der Handtasche, zahlt die Versicherung nicht, da es sich eben bei einem Trickdiebstahl juristisch gesehen um einen einfachen Diebstahl handelt und dieser laut den gängigen Haushaltsversicherungsbedingungen nicht versichert ist. Jedoch beteiligen sich einiger Versicherer an den Kosten für den Schlosstausch, auch wenn die Schlüssel lediglich abhandenkommen oder eben durch Diebstahl entwendet werden. Hier empfehlen wir, sich unverzüglich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, sofort das Schloss zu tauschen.

Falls in der Haushaltsversicherung einfacher Diebstahl inkludiert sein sollte, bekommt der Versicherte in der Regel nur eine geringere vereinbarte Summe ausbezahlt (sogenanntes Sublimit). Das Gleiche gilt übrigens oft auch für die Handyversicherung, wenn Diebstahl nicht extra inkludiert wird. Und selbst dann ist die Leistung der Versicherung fraglich, wenn das Handy nicht „sicher“ genug verwahrt wurde (z.B. in der offenen Manteltasche im dichten Gedränge am Weihnachtsmarkt). Achten Sie unterwegs also gut auf Ihr Hab und Gut, besonders im Urlaub!

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

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Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

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