Überschwemmung und Hochwasser: Was zahlt die Versicherung und wie handle ich richtig?
- 16.11.2017
- von Alexandra
Vermehrte Regenfälle führen immer wieder zu Überschwemmungen und bergen die Gefahr, dass das eigene Haus zum Planschbecken wird. So einfach der Begriff auch klingt, die genaue Definition und Abgrenzung im Schadenfall ist es nicht. LAMIE verrät dir, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wie man sich im Schadenfall richtig verhält.
Überschwemmung ist das eine, Hochwasser das andere
Den Begriff Überschwemmung definieren Versicherungen sehr unterschiedlich. Eine Überschwemmung kann aber allgemein definiert werden als eine Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund außerordentlicher Niederschläge. Ein Beispiel: Ein Starkregen überflutet das Grundstück und das Wasser kann nicht mehr abfließen. Dies kann schnell für einen vollgelaufenen Keller sorgen.
Ganz anders als im alltäglichen Sprachgebrauch, unterscheiden Versicherungen zwischen dem Begriff Hochwasser und dem Begriff der Überschwemmung. Hochwasser bzw. Flut kann unter anderem beschrieben werden als das Austreten von Wasser aus einem fließenden oder stehenden Gewässer verursacht durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm.
Meist nur wenig Versicherungsschutz bei Hochwasser und Überschwemmung
Sowohl Schäden aus starken Niederschlägen und deren Rückstau, als auch Hochwasserschäden, sind üblicherweise in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung nicht versichert. Bei einigen Versicherungen können solche Schäden – meist unter dem Begriff „Katastrophenschutz“ mitversichert werden. Gemessen an den versicherten Sachwerten sind die Sublimits meist gering; so kann etwa für Gebäudeschäden oft nur ein maximales Sublimit von 10.000 bis 50.000 € als Deckungserweiterung gewählt werden. Für Hausrat sind die Sublimits in der Haushaltsversicherung sogar noch geringer.
In der LAMIE Premium Haushalts- und Eigenheimversicherung etwa sind Sublimits für Überschwemmungsschäden automatisch inkludiert.
Hinweis: Versicherungsnehmer die besonders hochwassergefährdet sind, erhalten die Katastrophendeckung in der Regel nicht. Aber selbst wenn du eine Katastrophendeckung hast, musst du immer noch die sogenannte Kumulschadengrenze berücksichtigen – das ist die Höchstentschädigungsgrenze des Versicherers je Naturkatastrophe. Was heißt das jetzt genau? Angenommen die Kumulschadengrenze ist 5 Mio. € und 100 Versicherungsnehmer desselben Versicherers erleiden durch dasselbe Donauhochwasser einen Schaden von insgesamt 20 Mio. €. In diesem Fall werden die Schadenzahlungen an den einzelnen Versicherungsnehmer verhältnismäßig so weit gekürzt, dass insgesamt nur 5 Mio. € vom Versicherer ausbezahlt werden. Das heißt, die Versicherungsnehmer erhalten vom Sublimit also nur ein Viertel.

Lamie Tipp:
Nach einem Hochwasser oder einer Überschwemmung kommen bei der Instandsetzung des Wohngebäudes häufig energiehungrige Trockengeräte zum Einsatz. Lass dir von der Reparaturfirma den Stromverbrauch und die Trocknungsdauer bestätigen. Der Versicherer übernimmt die Stromkosten für die Trocknung.
Überschwemmung durch Hagel- und Schneeschmelze
Hagelschäden oder Schäden durch Schneedruck gehören in die Sparte Sturm und sind in der Haushalt- und Eigenheimversicherung meist gedeckt. Sobald aber Hagelkörner und Schnee schmelzen und einen Wasserschaden verursachen, sieht dies anders aus. Denn die Umwandlung von Eis zu Wasser ist teilweise ausgeschlossen. Nach entsprechender Schadensdokumentation solltest du die Schneemengen also schnellstens beseitigen.
Vorsorge und Nachsorge – So handelst du richtig
1. Halte den Schaden möglichst gering oder vermeide ihn gänzlich:
Schließe bei einer drohenden Überschwemmung Balkon- und Verandatüren.
Schalte Heizungen und elektrische Geräte aus.
Bringe wertvolle Dokumente und Gegenstände in Sicherheit (besonders aus dem Keller!)
Dichte gefährdete Räume mit Brettern ab. Auch Sandsäcke bieten Schutz.
Durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung kannst du den Schaden verringern. Sprich dies aber vorher mit deiner Versicherung ab, es sei denn, es ist sofortiges Handeln gefragt damit sich der Schaden nicht vergrößert.
2. Melde Verluste und voraussichtliche Kosten deiner Versicherung.
3. Markiere die erreichten Wasserstände und dokumentiere die Schäden.
4. Hebe beschädigte Gegenstände auf und lass nichts ohne Freigabe der Versicherung reparieren.
Bevor du elektrische Geräte nach vollständiger Trocknung wieder in Gang setzt, solltest du diese überprüfen lassen, da die Geräte beschädigt werden können oder im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 16.11.2017
- von Alexandra

Alexandra
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