Brandgefahren der Winterzeit: Wann zahlt die Versicherung bei einem Brandschaden?
- 23.02.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Haushalts- oder Gebäudeversicherung bei einem Feuer, sofern man dieses nicht selbst gelegt hat, immer Schadensersatz leistet. Ja, Brandschäden am beweglichen Wohnungsinhalt zahlt grundsätzlich die Haushaltsversicherung. Sind Gebäudebestandteile betroffen, kommt normalerweise die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung dafür auf.
Wenn da aber nicht der Begriff „Grobe Fahrlässigkeit“ wäre. Gerade bei Brandschäden ist dies ein beliebter Ablehnungsgrund von Versicherungen. Und zwar dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich das Feuer nicht ganz alleine verbreitet hat oder dieses hätte verhindert werden können. Ob bei einem Brandschaden grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Einzelfall häufig schwer zu entscheiden. Grundsätzlich gilt: offenes Feuer oder eingeschaltete Herdplatten sind Gefahrenquellen, auf die man ständig ein Auge haben muss. Auch Kinder sollte man damit nicht alleine im Raum lassen.
Unterschätzte Brandgefahren, die im Schadenfall häufig als grob fahrlässig gelten
- Kerzen: Beherzigen Sie den Rat von Omi und lassen Sie keine Kerzen unbeaufsichtigt – auch nicht für kurze Zeit. Dies gilt natürlich auch für andere offene Feuerstellen (z.B. Kamin) oder Spritzkerzen.
- Lichterketten und Kabel: Häufig unterschätzt wird auch die Brandgefahr, die von elektronischen Lichterketten ausgeht. Brände können zum Beispiel durch fehlerhafte Netzteile ausgelöst werden. Verlängerungskabeln sollten nie unter Teppichen verlegt werden.
- Feuerwerk in der Silvesternacht: Damit fremde oder auch Ihre eigenen Raketen keinen Brandschaden anrichten, schließen Sie alle Fenster, Balkontüren, Jalousien oder Rollläden und räumen Sie zusätzlich alle leicht brennbaren Gegenstände von Balkon, Terrasse und aus dem Garten.
- Fettbrand in der Küche: Lassen Sie heißes Fett auf dem Herd nie unbeaufsichtigt!
- Haushaltsgeräte: Stellen Sie Kaffeemaschinen, Trockner, Wasserkocher etc. nie auf brennbare Unterlagen oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen ab.
LAMIE TIPP:
Achten Sie darauf, dass in Ihrer Haushaltsversicherung grobe Fahrlässigkeit versichert ist.
Richtiges Handeln bei einem Brand
Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gut es geht zu begrenzen (Schadenminderungspflicht). Das heißt, sofort die Feuerwehr zu alarmieren und zu versuchen, den Brand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte selbst zu minimieren. Das aber nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben. Den Schaden müssen Sie umgehend bei der Versicherung melden.
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Begrifflichkeiten und häufige Ausnahmen
Sengschäden
Verpuffung
Verrußung
Nutzfeuer
Nutzfeuerschäden entstehen, wenn Dinge bewusst einem Feuer oder dessen Wärme ausgesetzt werden, um dieses zu nutzen (z.B. Wäsche wird zum Trocken in der Nähe eines Feuers aufgehängt). In der Regel sind solche Schäden in der Haushaltsversicherung ausgeschlossen.
Mit dieser Übersicht können Sie Ihre Polizze auf relevante Ausnahmen prüfen und so „feuerfest“ machen. Checken Sie folgende Punkte oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater danach:
- Grobe Fahrlässigkeit
- Sengschäden
- Verrußung
- Verpuffung
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 23.02.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Ernst Michael Biberauer
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