Trickdiebstahl gilt nicht als Einbruchdiebstahl
- 10.03.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Ein Trickdiebstahl oder einfacher Diebstahl ist in den meisten Haushaltsversicherungen nicht versichert, sondern lediglich Einbruchdiebstahl. Einbruchdiebstahl bedeutet, dass der Dieb durch Aufbrechen von versperrten Türen oder Schlössern in die versicherten Räumlichkeiten eingedrungen ist. Ebenfalls als Einbruchdiebstahl gilt, wenn sich der Täter durch Einbruch in andere als die versicherten Räume oder durch Raub einen richtigen Schlüssel angeeignet hat und dann damit in die Wohnung gelangt. Nähere Infos dazu finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Einbruch.
Entwendet aber jemand den Schlüssel durch einen Trick aus der Handtasche, zahlt die Versicherung nicht, da es sich eben bei einem Trickdiebstahl juristisch gesehen um einen einfachen Diebstahl handelt und dieser laut den gängigen Haushaltsversicherungsbedingungen nicht versichert ist. Jedoch beteiligen sich einiger Versicherer an den Kosten für den Schlosstausch, auch wenn die Schlüssel lediglich abhandenkommen oder eben durch Diebstahl entwendet werden. Hier empfehlen wir, sich unverzüglich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, sofort das Schloss zu tauschen.
Falls in der Haushaltsversicherung einfacher Diebstahl inkludiert sein sollte, bekommt der Versicherte in der Regel nur eine geringere vereinbarte Summe ausbezahlt (sogenanntes Sublimit). Das Gleiche gilt übrigens oft auch für die Handyversicherung, wenn Diebstahl nicht extra inkludiert wird. Und selbst dann ist die Leistung der Versicherung fraglich, wenn das Handy nicht „sicher“ genug verwahrt wurde (z.B. in der offenen Manteltasche im dichten Gedränge am Weihnachtsmarkt). Achten Sie unterwegs also gut auf Ihr Hab und Gut, besonders im Urlaub!
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 10.03.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Ernst Michael Biberauer
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