Endlich wieder heiraten – Was ist nun erlaubt in Österreich?

Teil 2 unserer Erfolgsstorys aus der Schadenbearbeitung

Die gute Nachricht ist: ab 1. Juli darf in Österreich endlich wieder geheiratet werden! Unter welchen Voraussetzungen die Hochzeitsfeier gemäß der österreichischen Bundesregierung stattfinden kann, haben wir hier exklusiv für euch zusammengefasst.

Wie viele Personen dürfen´s denn sein?

Eine der wichtigsten Fragen beim Planen einer Hochzeit derzeit ist: Wie viele Personen möchtet ihr zu eurer Hochzeitsfeier einladen? Von dieser Anzahl der Gäste hängt nämlich ab, welche Regeln für eure Feier zur Anwendung kommen. Konkret gibt es 3 Szenarien.

Szenario 1: Maximal 100 Gäste

Bei Hochzeitsfeiern mit maximal 100 Gästen gibt es keine Covid-Regeln. Jedoch gibt es noch die allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in Innenräumen. Wenn ihr die Feier in einem Gastgewerbe (also Gasthaus, Restaurant etc.) abhaltet, müsst ihr die dort geltenden Regeln beachten, rechtlich vorgeschriebene „Hochzeits-Regeln“ gibt es jedoch keine.

Szenario 2: 101 – 500 Gäste

Wenn ihr bei eurer Hochzeitsfeier zwischen 101 und 500 Gäste habt, ist dies grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen einige Regeln beachtet und umgesetzt werden:
  • Als Verantwortliche der Zusammenkunft müsst ihr die Hochzeitsfeier spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch via eine Web-Applikation oder via E-Mail. Ihr müsst dabei folgendes angeben:
    • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen
    • Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
    • Zweck der Zusammenkunft
    • Anzahl der Teilnehmer
  • Weiters müssen eure Gäste einen sogenannten „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“, besser bekannt als „3G-Nachweis“ erbringen und dabeihaben. Mehr Infos zu den 3G-Regeln findet ihr hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
  • COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept: Außerdem müsst ihr einen Beauftragten aussuchen und ein Präventionskonzept verfassen. Das Konzept müsst ihr bei der Anmeldung nicht mitschicken, ihr müsst es aber bei der Hochzeit dabeihaben und bei einer eventuellen Kontrolle durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen können. Mehr Infos zum Präventionskonzept findet ihr hier.
  • Die Hochzeit muss eine geschlossene Gesellschaft sein.
Die Anmeldung der Hochzeitsfeier bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist lediglich eine Meldung. Ihr braucht also keine Bewilligung der Behörde.

Szenario 3: Mehr als 500 Gäste

Die Regeln, die bei 101 – 500 Personen gelten, gelten auch bei mehr als 500 Gästen. Es gibt jedoch einen Unterschied bezüglich der Meldung bei der Behörde: Ab 501 Gästen reicht eine bloße Meldung nicht mehr aus. Ihr müsst die Hochzeitsfeier durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewilligen lassen. Außerdem muss das Präventionskonzept im Zuge der Meldung vorgelegt werden. Die Behörde hat nach der Meldung durch euch zwei Wochen Zeit die Hochzeitsfeier zu genehmigen. Unser Tipp ist daher: Meldet eure Feier also bald genug an!

Wir haben euch hier noch einmal übersichtlich die Vorschriften zusammengefasst:

Und weiter?

Grundsätzlich könnt ihr die zugehörigen Rechtsgrundlagen, nämlich die 2. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, hier oder unter www.ris.bka.gv.at einsehen. Hochzeitsfeiern fallen derzeit unter den Begriff „Zusammenkünfte“ und sind in § 12 geregelt.

Diese Vorschriften gelten vorläufig einmal bis 28. Juli 2021. Wie es danach weitergeht und wie die Regeln danach aussehen, können wir euch leider noch nicht sagen.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

Weitere Artikel zum Thema Versicherung

17 einfache Tipps zum Einbruchschutz

Ein modernes Heim ohne Sicherheitstüre oder Alarmanlage findet sich heutzutage selten. Doch wie kann man sich schützen, wenn man nicht in einem Neubau mit den neuesten Sicherheitsstandards wohnt? Wir haben für Sie eine Liste an Tipps erstellt, wie Sie Ihr Zuhause durch einfache Do-It-Yourself-Maßnahmen (DIY) und auch professionelle Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen können. Laut der […]

Mehr lesen

Einbruch: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Ein Einbruch in der eigenen Wohnung – eine grauenvolle Vorstellung. Man kommt von der Arbeit nach Hause und die Tür steht offen. Drinnen herrscht ein einziges Chaos und schnell wird einem bewusst: Bei mir wurde eingebrochen! Die erste Frage, die häufig danach auftaucht: Zahlt meine Haushaltsversicherung? LAMIE hat für Sie die wichtigsten Voraussetzungen dafür zusammengefasst. Die […]

Mehr lesen

Brandgefahren der Winterzeit: Wann zahlt die Versicherung bei einem Brandschaden?

Sobald es draußen nass, kalt und ungemütlich wird, kommt die Zeit der Kerzen. Folglich werden besonders in den Wintermonaten vermehrt Brände gemeldet. Doch welche Arten von Brandschäden gibt es eigentlich und wann zahlt die Feuerversicherung der Haushaltspolizze? Feuer kann mit einem Schlag alles zerstören was Ihnen lieb und teuer ist. Da sollten Sie über alle […]

Mehr lesen

Werde Teil unserer LAMIE-Community:

Wir sind für dich da!

Schreib uns:
kundenservice@lamie-direkt.at

Ruf uns an:
0732 2596

Melde einen Schaden bequem und online.
Hier geht es zum Schadensformular

Zum Beginn

Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitswetterversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.