Versicherungen und grobe Fahrlässigkeit
Ein paar ehrliche Worte
Grobe Fahrlässigkeit – Ein Riesen Thema in der Versicherungsbranche, über das niemand gerne spricht 🤫 Unser Legal Team eingeschlossen. Weil es eben heikel ist, und im Schadenfall ganz schön kompliziert werden kann. Klarheit und Transparenz stehen bei uns im Fokus, deshalb möchten wir jetzt mal ein paar ehrliche Worte an euch richten:
Versicherungen sind dazu da, uns im Schadensfall zu schützen. Doch was viele nicht wissen: Nicht jeder Schaden wird automatisch bezahlt. Geht auch gar nicht, denn das wäre für keine Versicherung tragbar. Besonders dann nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Solche Fälle sind leider keine Seltenheit.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit nun eigentlich?
Eine klare Grenze, ab wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gibt es nicht – es kommt immer auf den Einzelfall an. Im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht beschreibt der Oberste Gerichtshof (OGH) grobe Fahrlässigkeit als ein Verhalten „von dem der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass es geeignet sei, die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles herbeizuführen oder zu vergrößern.“
Übersetzt heißt das in etwa: Man handelt besonders unvorsichtig, obwohl man weiß (oder wissen müsste), dass es das Risiko eines Schadens deutlich erhöht. Kurz gesagt: Wer sehenden Auges ein Risiko eingeht, kann im Schadenfall Probleme mit der Versicherung bekommen.
Warum werden Schäden dann oft abgelehnt?
Schon das Gesetz schließt in der Schadensversicherung im Versicherungsvertragsgesetz eine Leistungsverpflichtung des Versicherers aus, wenn der Schaden vom Versicherungsnehmer durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde (§ 61 VersVG). Viele Versicherungen halten dies nochmal explizit in ihren Bedingungen fest. Bei manchen Versicherungsleistungen ist grobe Fahrlässigkeit sogar mitversichert – dann wird das aber ausdrücklich erwähnt.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
🔹Ein riskantes Überholmanöver trotz Schneematsch und Gegenverkehr
🔹Die Verwendung eines hölzernen Abfallbehälters für Zigarettenreste in einer Diskothek
Hier könnte man nun eine schier unendliche Liste an Beispielen nennen. Allerdings halten wir uns hier ganz bewusst nur an Beispielen, die vom OGH als grob fahrlässig qualifiziert wurden. Genau hier wird es nämlich heikel. Denn natürlich wollen wir nicht, dass jemand die Grenzen der Versicherung bewusst austestet oder sich inspirieren lässt, Lücken zu nutzen. Es wäre jedoch auch falsch, gar nicht darüber zu sprechen. Wir möchten Bewusstsein für dieses Thema schaffen, damit Kunden sich im Schadenfall nicht unerwartet ärgern müssen, oder sagen wir mal so – nicht überrascht sind. Vielleicht hilft es auch, die Situation im Schadenfall selbst einschätzen zu können. Es gehört einfach zum Versicherungsgrundwissen dazu. Und das vermeidet Ärger. Auf beiden Seiten.
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Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 18.02.2025
- von Alexandra
Alexandra
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