Handy sinnvoll versichern:

Die häufigsten Irrtümer bei der Handyversicherung

Handyversicherungen können sehr nützlich sein, wenn das geliebte und teure Smartphone beschädigt oder gestohlen wird. Doch der Markt ist groß und rund um Handyversicherungen gibt es zahlreiche Missverständnisse, die oft zu falschen Erwartungen führen – besonders wenn es um das Thema Diebstahl oder Verlust geht. Logischerweise gibt es deshalb auch schon entsprechend viel Kritik im Netz. Doch wenn man ein passendes Angebot gefunden hat und sich etwas mit den Bedingungen befasst, lohnt sich eine Handyversicherung sehr wohl. Dazu braucht es Transparenz. In diesem Beitrag klären wir die häufigsten Irrtümer auf, damit du für dich die richtige Entscheidung treffen kannst und dich im Schadenfall nicht ärgern musst. 

1. Diebstahl versichert? Ja, ABER…

Grundsätzlich decken die meisten Handyversicherungen Einbruchdiebstahl oder Raub. Das bedeutet der Dieb muss in verschlossene Räumlichkeiten eindringen oder dich unter Anwendung von Gewalt dazu zwingen, dein Smartphone herauszurücken. Einfacher Diebstahl ist hier ausgeschlossen. Bei Einbruchdiebstahl ist es oft auch wichtig, dass der gestohlene Gegenstand außer Sichtweite war, als es entwendet wurde. Liegt das Handy beispielsweise unverdeckt am Beifahrersitz und das Auto wird aufgebrochen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. 

Manche Handyversicherungen bieten einfachen Diebstahl als Zusatzoption an, jedoch wird hier nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Hier muss man sein Handy immer sorgfältig körpernahe und beaufsichtigt tragen, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Zum Beispiel indem man das Handy in der Jackeninnentasche, in der vorderen Hosentasche oder in der verschlossenen Tasche, die man vor dem Körper trägt.

Tut man dies nicht, und verwahrt man das Handy sorglos, wird das von der Handyversicherung als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Dies wäre der Fall, wenn man mit dem neuen Premium-Smartphone um 1.000 € in der offenen Handtasche am Rücken in der vollen Straßenbahn fährt und dabei das Handy wegen seiner Größe auch noch aus der Tasche herausschaut.
Rutscht das Handy aus der Tasche heraus, liegt häufig gar kein versicherter Diebstahl vor, sondern ein nicht versichertes Verlieren – Versicherungsleistung: Fehlanzeige!

Wenn man das Handy wie oben dargestellt sorgfältig verwahrt, ist ein Diebstahl nahezu ausgeschlossen, bei einer sorglosen Verwahrung hingehen vorprogrammiert. Da man häufig keine Versicherungsleistung bekommt, kann man sich die Mehrkosten für die (optionale) Diebstahldeckung eigentlich auch sparen.

Wir stehen für Transparenz – unsere A1 Handygarantie zahlt nicht bei einfachen Diebstahl.

Handy in Hosentasche, Smartphone Diebstahl, Die häufigsten Irrtümer bei der Handyversicherung

2. Haushaltsversicherung zahlt eh…

Auch andere Versicherungen, wie die Haushaltsversicherung lassen falsche Gedanken aufkommen. Beispielsweise, dass das Handy als Hausrat etwa bei Feuer, Einbruch und Blitzschlag mitversichert ist. Das ist schon richtig, jedoch auch nur, wenn der Schaden in den eigenen vier Wänden auftritt. Das Gros aller Schäden deckt die Haushaltsversicherung üblicherweise nicht – Sturz/Bruch ist keine versicherte Gefahr im Sinne der Haushaltsversicherung und somit gar nicht gedeckt. 

Auch in der Haushaltsversicherung ist einfacher Diebstahl etwa auf der Straße, im öffentlichen Verkehrsmittel, im Lokal oder im Einkaufszentrum nicht gedeckt. Achtung: Wegnahme unter Ausnützung eines Überraschungsmomentes und ohne Gegenwehr des Opfers ist immer einfacher Diebstahl. Einige Haushaltsversicherungen bieten Versicherungsschutz, wenn das Handy etwa im Park, am Bahnhof oder auf Veranstaltungen mit Gewalt, Drohung oder Einschüchterung weggenommen wird (Raub). 

3. Da gibt’s ja eh die Gewährleistung vom Händler bzw. die Garantie vom Hersteller!

Irreführend ist auch das häufige Argument, dass man nicht unbedingt eine Handyversicherung benötigt, weil der Händler, bei dem man das Smartphone gekauft hat, für die Mangelfreiheit einstehen muss („Gewährleistung“) und zudem der Hersteller des Handys die Fehlerfreiheit garantiert („Herstellergarantie“).

Sturz-/Bruch-Schäden und Displaybrüche gehören zu den häufigsten Schäden in der Handyversicherung. Diese entstehen durch ungeschicktes Hantieren und sind somit kein Gegenstand von Herstellergarantie und Gewährleistung. Ebenso Feuchtigkeitsschäden. Selbst wenn das Smartphone eigentlich wasserdicht sein müsste, schließen einige Hersteller in der Gewährleistung und Garantie Feuchteschaden aus. 

Außerdem kannst du Ansprüche aus Gewährleistung nur in einem gewissen Zeitraum geltend gemacht werden (24 Monate – Nähere Infos zur Gewährleistung und Garantie hier). Danach auftretende Produktmängel können über die Garantieverlängerung einer Handyversicherung abgewickelt werden. 

4. Die Versicherung übernimmt alle Reparaturkosten sofort

Die Abwicklung eines Schadens bzw. der Reparatur kann Zeit in Anspruch nehmen. Manche Versicherungen verlangen eine Prüfung durch den Hersteller oder fordern ein Gutachten an, bevor sie die Reparatur freigeben. Manchmal kann die Reparatur selbst auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen (z.B. bei Lieferengpässen von Reparaturteilen). Das heißt, dass dein Handy eine Weile unbenutzbar sein könnte.

Bei der A1 Handygarantie beträgt die generelle Bearbeitungszeit der Reparatur etwa ca. 2 – 3 Wochen und wird von dem zertifizierten Reparaturpartner gesteuert. Dieser handelt nach den Vorgaben der Hersteller.

5. Die Versicherung zahlt immer den vollen Kaufpreis

Ist die Reparatur des Handys nicht mehr wirtschaftlich, bekommt man den Schaden ersetzt oder das Gerät wird getauscht. Bei einigen Handyversicherungen bekommt man bei einem Schaden nur den Zeitwert des Smartphones ersetzt – das heißt der Neupreis wird um einen zeit- und nutzungsabhängigen Abschlag (oft erheblich) reduziert. Die Ersatzleistung des Versicherers reicht daher meist nicht für eine Neuanschaffung.

Im Gegensatz dazu erhält man beim Neuwertersatz den vollen Schaden ersetzt, unabhängig ob die Sachen den Wert zum gegenständlichen Zeitpunkt hatten. Deshalb ist es ratsam beim Abschluss einer Handyversicherung auf Neuwertersatz zu achten.

Bei der A1 Handygarantie erhält man im Tauschfall ein neues Smartphone desselben Gerätetyps oder, falls dieses nicht mehr angeboten wird, ein neues gleichwertiges Gerät. 

6. Was? Es gibt einen Selbstbehalt?

Viele Handyversicherungen erheben bei einem Schadensfall eine Selbstbeteiligung. Dieser Betrag variiert je nach Vertrag bzw. nach Wert des Smartphones. Informiere dich daher immer über die Höhe der Selbstbeteiligung bevor du die Versicherung abschließt.

7. Eine Handyversicherung ist nur Geldverschwendung

Während einige Versicherungen tatsächlich teuer und wenig umfangreich sind, können andere ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten – vor allem für hochpreisige Geräte. Es kommt auf deine individuellen Bedürfnisse und den Wert deines Smartphones an.

Trotz der gängigen Irrtümer gibt es einen guten Grund, warum sich so viele Menschen für eine Handyversicherung entscheiden. Wir brauchen das Gerät den ganzen Tag über, beinahe ständig. Brüche und Wasserschäden sind im Alltag schnell passiert. Und gerade bei neuen Geräten trägt man einen sehr hohen Sachwert mit sich herum, den man mit einer passenden Versicherung schützen kann.

Happy Girl

LAMIE TIPP:

Du kannst die A1 Handygarantie bis zu 30 Tage nach Handykauf abschließen.

kleiner Exkurs: Grobe Fahrlässigkeit

In Punkto grobe Fahrlässigkeit gibt es die häufige Kritik, dass Handyversicherungen nicht zahlen, wenn das Handy nicht „sorgfältig aufbewahrt“ wird. Grundsätzlich ist aber allgemein bei Versicherungen auf den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit zu achten und daher ganz üblich.

Was heißt das eigentlich „Grobe Fahrlässigkeit“? Man schaut sich an, wie sich ein maßgerechter Mensch in der konkreten Situation verhalten würde und vergleicht das mit dem Verhalten, das der Versicherte gesetzt hat. Je mehr die Handlungen voneinander abweichen, desto eher ist es als grob fahrlässig einzustufen. Oder technisch ausgedrückt: „Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt besonders ungewöhnlich und auffallend außer Acht lässt.“

Hier einige Beispiele zur Veranschaulichung:

  • Straßenbahnfahren mit dem Handy in der offenen Handtasche am Rücken
  • Mitnehmen des nicht wasserdichten Smartphones in die Badewanne oder den Pool
  • Längeres Zurücklassen des Handys im PKW am Armaturenbrett
  • Ablegen des Handys unmittelbar neben der Grillfläche

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

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Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.