Land unter!
Die wichtigsten Tipps bei Unwetter,
damit deine Versicherung auch zahlt.
- 30.07.2021
- von Alexandra
Sommerzeit ist Unwetterzeit. Wir haben für euch ein paar wesentliche Tipps zusammengestellt, damit ihr euer Hab und Gut vor und bei Unwettern richtig schützt, sowie die wichtigsten Punkte, die ihr im Fall eines Schadens mit eurer Versicherung klären solltet – und was es dabei zu beachten gilt. Im ersten Teil zum Thema Unwetter geht es vor allem um Gefahren-Einschätzung und Vorkehrungen zur Verhinderung und Minimierung von Schäden, sowie die Dokumentation und die Meldung von Unwetterschäden nach einem Schadensereignis.
Wie kann ich herausfinden ob mein Heim gefährdet ist?
Mit dem kostenlosen Kartendienst des Landwirtschaftsministeriums www.hora.gv.at kannst du überprüfen für welche Naturgefahren dein Heim oder zukünftiges Haus besonders gefährdet ist. Im „Hora-Pass“ findest du eine detaillierte Auswertung. Auch auf manchem Kartendienst der Bundesländer kann man sich zu Naturgefahren informieren (Bsp. Land Oberösterreich www.doris.at). Wenn du erst in der Bauphase bist, hast du auch noch Zeit hier baulich Vorkehrungen zu treffen und ersparst dir dadurch eventuell später viel Ärger.
Was kann ich zur VerMEIDUNG eines Schadens machen?
Hier hilft die alte Weisheit „Was hätte meine Oma an meiner Stelle gemacht“? Gehe also sorgsam mit deinen Sachen um, wenn Unwetter angesagt sind. Dank moderner Wetterdienste sind Gewitter, Hagel, Sturm oder Starkregen großteils vorhersehbar geworden.
Versuche rechtzeitig bewegliche Sachen aus dem Garten oder von Balkonen und Terrassen in Sicherheit zu bringen, sodass sie nicht umstürzen, oder im schlimmsten Fall davonfliegen und etwas beschädigen oder gar jemand verletzen können. Stelle dein Auto bestmöglich unter.
Stelle dein Auto bestmöglich unter.
Wenn du einen Pool samt Abdeckung hast, sichere diese auch sorgsam. Gleiches gilt auch für Outdoor Trampoline. Wir alle kennen die Videos bei denen die Gartenmöbel zu fliegen beginnen.
Fenster und Türen fest schließen (auch nicht kippen)! Wenn vorhanden, auch Rollläden oder Fensterläden schließen.
Dein Haus ist von hohen Bäumen umgeben? – Dann halte dich nicht im Dachgeschoß auf und meide auch Fensterflächen, die zu Bruch gehen könnten.
Nimm elektrische Geräte vom Strom oder verwende einen Überspannungsschutz. Auch Mehrfachsteckdosen mit Kippschalter müssen vom Strom genommen werden – ein Ausschalten reicht nicht aus.
Sollte der Keller geflutet werden und im Keller befindet sich elektrische Geräte oder der Stromkasten, kann ein Kurzschluss zur tödlichen Gefahr werden. Wenn man den Strom nicht selbst abstellen kann, sollte man den Keller auch nicht betreten und am besten Fachleute bzw. die Feuerwehr informieren.
Lass dich nicht von plötzlich eintretender Windstille täuschen und schalte das Radio zur weiteren Information über die Wetterentwicklung ein. Sei auch vorbereitet auf einen eventuelle Stromausfall (näheres dazu unter http://zivilschutzverband.at/)
Lamie Tipp:
Informiere dich über das Wetter in Radio, TV oder Internet und nimm Unwetterwarnungen ernst. Manche Versicherer bieten auch ein Unwetterservice via SMS. Die Unwetterzentrale oder die ZAMG haben aktuelle Wetterwarnungen für euch online und bieten auch Abo Services an.
Wie soll ich mich während des Unwetters verhalten?
In erster Linie gilt: deine Gesundheit geht vor! Niemand kann dich verpflichten in einen Sturm hinauszulaufen, um den Griller zu sichern oder gar in einen Hagel zu laufen um ein Auto abzudecken. Deine eigene Gesundheit geht immer, wirklich immer, vor! Wenn das Wetter draußen tobt, schau dass du und deine Lieben in Sicherheit seid. Mache auch ein Video vom Ereignis, das könnte auch für den Schadenfall hilfreich sein! Allfällige Aufräumarbeiten solltest du immer erst nach Ende des Sturmes beginnen.
Bei Sturm kann es in der Regel innerhalb einer kurzen Zeitspanne zu einer Vielzahl von Meldungen bei der Feuerwehr kommen. Dies führt zu einer entsprechend hohen Anzahl gleichzeitig zu bewältigender Einsätze. Unter Umständen kann das Einsatzpotential der Feuerwehr soweit ausgelastet sein, dass es zu längeren Wartezeiten bis zum Eintreffen von Hilfskräften kommt. Grundsätzlich wird jeder Anruf über die Notrufnummer 122 aufgenommen und je nach Dringlichkeit bearbeitet. Es ist wichtig, den Schaden möglichst genau zu schildern, z.B. ob Personen verletzt sind oder eine weitere Gefährdung vorhanden ist. Aufgrund der Schilderung der Lage entscheidet die Feuerwehr über die Dringlichkeit, um jedem Hilfeersuchen, abhängig von der Schwere des Ereignisses, schnell und gut nachzukommen.
Was tun im Schadenfall?
Jedes Unwetter geht einmal vorbei – aber was ist zu tun, wenn ein Schaden bleibt? Nachfolgend ein paar grundlegende und wichtige Punkte, um eine möglichst reibungsfreie Schadenabwicklung mit dem Versicherer zu gewährleisten.
Hinweis: Im Blog-Artikel „Land unter! Teil 2“ beschäftigen wir uns inhaltlich mit deiner Versicherungspolizze! Was soll sie enthalten, wo sind die Fallen auf die man Acht geben sollte.
Dokumentation
Fotos machen, Fotos machen und noch einmal Fotos machen. Je besser ihr den Schadenfall für die Versicherung dokumentieren könnt, desto weniger Ausreden und Diskussionen gibt es mit dem Versicherer. Achte dabei auf die Perspektive, versuche auch Aufnehmen der gesamten Situation (viele Handykameras bieten dazu auch schon eine praktische Weitwinkel-Funktion) zu erfassen.
Lamie Tipp:
Wenn der Schaden größer ist, kann es auch hilfreich sein, ein Video mit dem Handy zu machen und den gesamte Schaden aufzunehmen.
Schaden melden und minimieren
Meldet den Schaden unverzüglich bei eurem Versicherer! Habt ihr die Versicherung bei einem Makler abgeschlossen, dann direkt bei diesem. Euer Makler ist verpflichtet, euch bei der Abwicklung des Schadens zu helfen. Dies kostet euch in der Regel nichts extra, denn die Unterstützung ist Teil der Provision (also des Entgeltes das der Makler vom Versicherer bekommt) und kann in der Regel nicht gesondert verrechnet werden. Viele Versicherer bieten euch mittlerweile auch Möglichkeiten an, einen Schaden online oder via E-Mail zu melden.
Manchmal ist es notwendig, selbst gleich Sicherungsmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen. Ist etwa im Sturm eine Glasscheibe zu Bruch gegangen, muss hier nach dem Sturm das Haus gesichert werden, damit beispielsweise beim nächsten Regen nicht wieder Wasser eintritt. Dazu bist du als Versicherungsnehmer auch verpflichtet, man spricht von der sogenannten zweckmäßigen Schadenminderungspflicht. Allgemein gilt, dass Maßnahmen zur Schadenbegrenzung und Reparaturen und Behelfsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug sofort durchgeführt werden können – und diese auch vom Versicherer zu bezahlen sind, wenn ein gedeckter Schaden besteht. Hier kannst du selbstverständlich auch einen Professionisten beauftragen.
Der Sachverständige kommt
Ist das Schadensausmaß größer, wird deine Versicherung wahrscheinlich einen Sachverständigen zu dir schicken, damit dieser das Ausmaß des Schadens begutachtet. Du kannst gleich bei der Schadenmeldung nachfragen, ob das geplant ist. Generell sollte das möglichst zeitnahe sein, denn du möchtest den Schaden rasch wieder beseitigen. Hier gilt allerdings auch Vorsicht und Geduld: Solange der Gutachter nicht da war, ändere möglichst wenig am Schadenbild (außer es ist notwendig um zukünftige Schäden zu vermeiden) und entsorge nichts, damit der Gutachter ein möglichst originales Bild des Schadens hat. Das ist ein bisschen ähnlich wie an einem Tatort – auch dort darf man ja nichts verändern bis die Spurenanalyse fertig ist – CSI Versicherung quasi.
Wenn der Sachverständige bei dir ist, besprich aktiv mit ihm den Schaden und sorge dafür, dass er auch alles aufnimmt was für die Beurteilung des Schadenfalls wichtig ist – lieber ein Foto mehr, als eines zu wenig. Drucke dir möglichst vor dem Besuch des Gutachters deine eigene Dokumentation aus und überreiche sie ihm. Wenn du selber bereits Kosten hattest (siehe Punkt Schaden minimieren), dann gib ihm auch eine Kopie deiner Nachweise mit (Aufstellung Eigenleistung, Rechnungen usw).
Lamie Tipp:
Hast du deinen Versicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen, ersuche ihn beim Termin mit dem Sachverständigen anwesend zu sein. Triff dich 30 Minuten vorher mit deinem Makler, besprecht was genau passiert ist und was deine Erwartungshandlung ist. Für deinen Makler sind Schadensbegehungen mit einem Sachverständigen tägliches Brot, und er kann dir mit seiner Expertise helfen.
Der Sachverständige des Versicherers schätzt den Schaden zu niedrig?
Ganz allgemein gilt – eine Versicherung ist keine Behörde! Du kannst mit deiner Versicherung auch verhandeln und die Einschätzung der Versicherung ist kein Bescheid. Wenn die Versicherung nicht nachgibt und deinen gerechtfertigten Forderungen nicht nachkommt, kannst du auch selbst einen zivilen Sachverständigen engagieren, der dir ein Gutachten über den Schadenhergang und die Höhe des Schadens erstellt. Der Sachverständige gibt dir sicher vorab eine Kostenschätzung, wieviel sein Gutachten kosten wird. Hier ist es ganz besonders hilfreich, wenn du vom Schaden eine umfangreiche Dokumentation gemacht hast, damit sich der Gutachter ein gutes Bild machen kann.
Vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung?
Hast du eine Rechtschutzversicherung, prüfe nach, ob darin auch Streitigkeiten mit der Versicherung gedeckt sind. Dann kannst du bei Bedarf auch einen Rechtsanwalt beauftragen und auch die Kosten des von dir beauftragten Sachverständigen sind dann unter Umständen von deiner Rechtschutzversicherung gedeckt.
Steuerliche Absetzbarkeit von Schadenskosten
Ist alles vorbei, wenn die Versicherung nicht bezahlt hat? Bleibst du dann auf allen Kosten sitzen? Nicht zwingend, denn eine Möglichkeit bleibt hier jedenfalls noch: über die jährliche Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung / Einkommenssteuer-Erklärung) könnt ihr euch zumindest einen Teil der Schadenskosten als Steuergutschrift/Steuerabzug zurückholen.
Katastrophenschäden wie Hochwasserschäden können von Betroffenen von der Steuer als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden. Eine Ausgabe ist laut dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen eine „außergewöhnliche Belastung“, wenn sie außergewöhnlich ist, zwangsläufig anfällt und die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Person wesentlich beeinträchtigt. Bei Katastrophenschäden ist hierbei nicht einmal ein Selbstbehalt abzuziehen, das heißt der gesamte wirtschaftliche Schaden kann steuerlich geltend gemacht werden. Ein Schaden, den eine Versicherung übernommen hat, kann jedoch nicht bei der Steuerklärung eingereicht werden – denn hier hat die Versicherung ja bezahlt.
Weiters kann bei Katastrophenschäden auch ein sogenannter „Freibetragsbescheid“ beantragt werden. Wenn man so einen Bescheid als Steuerpflichtiger bis 31. Oktober beantragt, wird bereits im laufenden Jahr die außergewöhnliche Belastung auf die Lohnsteuer angerechnet.
Mehr Informationen sind im BMF einsehbar.
Unsere Ultimative STURMSCHADEN-Checkliste für dich
Lade dir einfach unsere Checkliste zu Sturmschäden runter und überprüfe selbst, wie gut deine Eigenheimversicherung für die genannten Fälle ausgestattet ist.
Im nächsten Teil unseres Blogs „Land unter! Teil 2“ werden wir euch berichten, worauf ihr beim Abschluss von Versicherungspolizzen im Hinblick auf Unwetterschäden achten solltet, damit ihr im Schadenfall auch ausreichend geschützt seid.
- 30.07.2021
- von Alexandra
Alexandra
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