Überschwemmung und Hochwasser: Was zahlt die Versicherung und wie handle ich richtig?

Vermehrte Regenfälle führen immer wieder zu Überschwemmungen und bergen die Gefahr, dass das eigene Haus zum Planschbecken wird. So einfach der Begriff auch klingt, die genaue Definition und Abgrenzung im Schadenfall ist es nicht. LAMIE verrät dir, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wie man sich im Schadenfall richtig verhält.

Überschwemmung ist das eine, Hochwasser das andere

Den Begriff Überschwemmung definieren Versicherungen sehr unterschiedlich. Eine Überschwemmung kann aber allgemein definiert werden als eine Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund außerordentlicher Niederschläge. Ein Beispiel: Ein Starkregen überflutet das Grundstück und das Wasser kann nicht mehr abfließen. Dies kann schnell für einen vollgelaufenen Keller sorgen.

Ganz anders als im alltäglichen Sprachgebrauch, unterscheiden Versicherungen zwischen dem Begriff Hochwasser und dem Begriff der Überschwemmung. Hochwasser bzw. Flut kann unter anderem beschrieben werden als das Austreten von Wasser aus einem fließenden oder stehenden Gewässer verursacht durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm.

Meist nur wenig Versicherungsschutz bei Hochwasser und Überschwemmung

Sowohl Schäden aus starken Niederschlägen und deren Rückstau, als auch Hochwasserschäden, sind üblicherweise in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung nicht versichert. Bei einigen Versicherungen können solche Schäden – meist unter dem Begriff „Katastrophenschutz“ mitversichert werden. Gemessen an den versicherten Sachwerten sind die Sublimits meist gering; so kann etwa für Gebäudeschäden oft nur ein maximales Sublimit von 10.000 bis 50.000 € als Deckungserweiterung gewählt werden. Für Hausrat sind die Sublimits in der Haushaltsversicherung sogar noch geringer.

In der LAMIE Premium Haushalts- und Eigenheimversicherung etwa sind Sublimits für Überschwemmungsschäden automatisch inkludiert.

Hinweis: Versicherungsnehmer die besonders hochwassergefährdet sind, erhalten die Katastrophendeckung in der Regel nicht. Aber selbst wenn du eine Katastrophendeckung hast, musst du immer noch die sogenannte Kumulschadengrenze berücksichtigen – das ist die Höchstentschädigungsgrenze des Versicherers je Naturkatastrophe. Was heißt das jetzt genau? Angenommen die Kumulschadengrenze ist 5 Mio. € und 100 Versicherungsnehmer desselben Versicherers erleiden durch dasselbe Donauhochwasser einen Schaden von insgesamt 20 Mio. €. In diesem Fall werden die Schadenzahlungen an den einzelnen Versicherungsnehmer verhältnismäßig so weit gekürzt, dass insgesamt nur 5 Mio. € vom Versicherer ausbezahlt werden. Das heißt, die Versicherungsnehmer erhalten vom Sublimit also nur ein Viertel.

Lamie Tipp:

Nach einem Hochwasser oder einer Überschwemmung kommen bei der Instandsetzung des Wohngebäudes häufig energiehungrige Trockengeräte zum Einsatz. Lass dir von der Reparaturfirma den Stromverbrauch und die Trocknungsdauer bestätigen. Der Versicherer übernimmt die Stromkosten für die Trocknung.

Überschwemmung durch Hagel- und Schneeschmelze

Hagelschäden oder Schäden durch Schneedruck gehören in die Sparte Sturm und sind in der Haushalt- und Eigenheimversicherung meist gedeckt. Sobald aber Hagelkörner und Schnee schmelzen und einen Wasserschaden verursachen, sieht dies anders aus. Denn die Umwandlung von Eis zu Wasser ist teilweise ausgeschlossen. Nach entsprechender Schadensdokumentation solltest du die Schneemengen also schnellstens beseitigen.

Vorsorge und Nachsorge – So handelst du richtig

1. Halte den Schaden möglichst gering oder vermeide ihn gänzlich:

Schließe bei einer drohenden Überschwemmung Balkon- und Verandatüren.

Schalte Heizungen und elektrische Geräte aus.

Bringe wertvolle Dokumente und Gegenstände in Sicherheit (besonders aus dem Keller!)

Dichte gefährdete Räume mit Brettern ab. Auch Sandsäcke bieten Schutz.

Durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung kannst du den Schaden verringern. Sprich dies aber vorher mit deiner Versicherung ab, es sei denn, es ist sofortiges Handeln gefragt damit sich der Schaden nicht vergrößert.

2. Melde Verluste und voraussichtliche Kosten deiner Versicherung.

3. Markiere die erreichten Wasserstände und dokumentiere die Schäden.

4. Hebe beschädigte Gegenstände auf und lass nichts ohne Freigabe der Versicherung reparieren.
Bevor du elektrische Geräte nach vollständiger Trocknung wieder in Gang setzt, solltest du diese überprüfen lassen, da die Geräte beschädigt werden können oder im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.