Versicherung zu spät bezahlt, was nun?
- 19.02.2018
- von Alexandra
Fast jedem ist es schon einmal passiert: Man hat Stress, vergisst eine Rechnung zu bezahlen und schon flattert die Mahnung ins Haus. Im ersten Moment ein Schock. Meistens ist es kein Problem, wenn man die Rechnung danach sofort einbezahlt, es können höchstens Mahnspesen anfallen. Oft ist allerdings unklar, was passiert, wenn man seine Versicherungsprämie nicht rechtzeitig einbezahlt. Welche Konsequenzen die nicht bezahlte Rechnung im Schadenfall hat und ob es einen Unterschied macht, welche Prämie nicht einbezahlt wurde, haben wir für dich zusammengefasst.
Wenn man auf eine Rechnung vergisst, fällt das oft erst dann auf, wenn die Mahnung per Post zugestellt wird. Werden Versicherungsprämien nicht einbezahlt, kann das schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Die Versicherung kann die Zahlung im Schadenfall verweigern, denn die wichtigste vertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, die Prämien rechtzeitig und vollständig zu bezahlen. In der Regel besteht Versicherungsschutz nämlich erst mit Bezahlung der Prämie. Bei einigen Versicherungsarten, wie zum Beispiel der Rechtschutz- oder Krankenversicherung gibt es Wartefristen, bis der Versicherungsschutz beginnt. Mit dieser Wartezeit wollen Versicherer verhindern, dass jemand einen Versicherungsvertrag abschließt, obwohl der Schaden schon entstanden ist oder vorhersehbar ist.
Verzug bei Erst- oder Einmalprämie
Mit Abschluss eines Versicherungsvertrages (in der Praxis erfolgt der Abschluss meist mit Zustellung der Polizze) geht für gewöhnlich die Aufforderung zur Zahlung der ersten Prämie einher. Wird diese erste Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, riskiert man, dass der Versicherer bei Eintritt eines Schadenfalls leistungsfrei wird. Die Versicherung muss dann bei allen Schadenfällen, die zwischen Fälligkeit und tatsächlicher Bezahlung eintreten, nicht leisten.
Allerdings besteht nur dann Leistungsfreiheit, wenn darauf eindeutig hingewiesen wird. Fehlt der Hinweis, dann muss der Versicherer trotz Zahlungsverzug einstehen.

Lamie tipp:
Erteile dem Versicherer ein Lastschriftmandat (SEPA), dann ist dieser auch für die Rechtzeitigkeit der Einziehung verantwortlich. Du musst nur dafür sorgen, dass das Konto bei Prämieneinzug ausreichend gedeckt ist.
Hinweis: Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug auch vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie die Prämie also nicht ein und der Versicherer klagt nicht innerhalb von drei Monaten auf Zahlung, dann gilt das Kraft Gesetz als Rücktritt vom Vertrag. Das bedeutet der Versicherungsvertrag fällt rückwirkend, ersatzlos weg.
Verzug bei Folgeprämien
Geraten Sie mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug, drohen ebenfalls Konsequenzen. Eine Folgeprämie ist die Prämie oder Prämienrate, die zeitlich nach der Erstprämie fällig wird. Wird diese nicht bezahlt, muss der Versicherer „qualifiziert“ mahnen. Das heißt er muss eine mindestens 14-tägige Nachfrist setzen und dem Versicherungsnehmer mitteilen, welche Konsequenzen die Nichtbezahlung hat.
Bezahlen Sie die Prämie nicht, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und zwar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Im Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist kann sich der Versicherer, wie in oben dargestellten Szenarien wieder auf seine Leistungsfreiheit berufen (wenn er vorher auf die Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug hingewiesen hat – entweder zugleich mit Vorschreibung der Folgeprämie oder danach mit gesonderter Mahnung).

Bei der Feuerversicherungen für Gebäude muss der Versicherer eine einmonatige Nachfrist setzen.
Hinweis: Der Versicherer kann sich nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen, wenn der Versicherungsnehmer mit nicht mehr als 10% der Jahresprämie bzw. mit maximal € 60,- in Verzug ist.
Nachträgliche Zahlung der Prämie
Bezahlen Sie die Folgeprämie erst nach der Nachfrist und hat der Versicherer den Vertrag nicht gekündigt, lebt der Versicherungsschutz wieder auf. Ein Schadenfall während des Verzugs (das ist der Zeitraum zwischen Fälligkeit und Zahlung) fällt natürlich in die oben dargestellten Regeln der Leistungsfreiheit.
Hat der Versicherer den Vertrag wegen Nichtbezahlung gekündigt, dann können Sie den Vertrag sogar einseitig reaktivieren, indem Sie die Folgeprämie innerhalb eines Monats ab Kündigung einbezahlen.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass man natürlich mit der Bezahlung der Versicherungsprämie nicht zuwarten sollte. Schlimmstenfalls kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten oder fristlos kündigen. Sollte es doch einmal passieren, sollten Sie darauf achten, ob der Versicherer auch tatsächlich eine Nachfrist setzt – ansonsten gilt der Einwand der Leistungsfreiheit nicht. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer zu mahnen und auf die Verzugsfolgen hinzuweisen.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 19.02.2018
- von Alexandra

Alexandra
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