Hochzeitshaftpflichtversicherung
Finanzielle Absicherung mit der Hochzeitshaftpflichtversicherung
Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben eines Paares sein. Kleine Hoppalas sind jedoch schnell passiert und können große finanzielle Folgen haben. Die private Haftpflichtversicherung deckt meist nur private Aktivitäten ab. Eine Hochzeit ist versicherungsrechtlich aber eine öffentliche Veranstaltung.
Die Hochzeitshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz, wenn das Brautpaar und ihre Gäste bei Schäden haften. Jetzt absichern mit einer Haftpflichtversicherung für die Hochzeitsfeier, die Trauung und den Polterabend und schon könnt ihr euren großen Tag entspannt genießen!
EVENTsecure bietet exklusiv für LAMIE-Kunden eine
Schon ab einer Prämie von 83,25 €
Vorteile auf einen Blick
Trauung, Hochzeitsfeier inkl. Polterabend versichert
Direkter Support im Schadensfall
Kurzfristiger Abschluss möglich
Sofortige Bestätigung für die Location
Schadenbeispiele
Unzureichende Beleuchtung
Die Hochzeitsfeier ist ein rauschendes Fest und alle amüsieren sich prächtig. Doch dann stürzt ein Gast schwer und muss ins Krankenhaus. Die Ursache für den Sturz war, dass der Treppenaufgang nicht ausreichend beleuchtet war. Im Mietvertrag hatte der Vermieter der Location allerdings deutlich darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung in Treppenhaus unbedingt eingeschaltet bleiben muss. Dem Veranstalter war allerdings stimmungsvolles Ambiente wichtiger, weshalb er auf das helle Licht verzichtet hat. Deshalb liegt die Schuld für den Unfall eindeutig beim Veranstalter.
Mietsachschaden in der Location
Nach der Zeremonie des Brautpaares wird dieses überschwänglich mit Konfetti beworfen. Zusammen mit der tollen Beleuchtung im historischen Trausaal sieht das wunderschön aus. Am nächsten Tag stellt sich das Bild anders dar. Wie sich herausstellt, ist das Konfetti nicht für den Innenbereich geeignet gewesen und hat den Holzfußboden stark beschädigt. Dieser muss aufwendig gereinigt und aufgearbeitet werden.
Schaden durch Gäste
Die Hochzeitsfeierlichkeiten laufen etwas aus dem Ruder, indem ein übermütiger Gast den Toilettendeckel unbeabsichtigt kaputt macht. In diesem Fall fordert der Vermieter der Location die Reparaturkosten natürlich beim Veranstalter ein.
Zum Glück hatte dieser aber den Zusatzbaustein / Add-On bei der Onlinebuchung eingeschlossen. Andernfalls hätte kein Versicherungsschutz bestanden.