Warum eine Hochzeitsstornoversicherung?
falls das undenkbare geschieht
Die Hochzeitslocation steht unter Wasser, der Hochzeitsfotograf springt spontan ab oder die Braut plötzlich krank wird. Szenarien, die man sich nicht mal vorstellen will. Aber leider ist man auch bei bester Hochzeitsplanung nie davon gefeit, dass etwas Unerwartetes geschieht.
Wenn die Hochzeit abgesagt werden muss, ist LAMIE für euch da!
Schließt einfach vorab unsere Hochzeitsstornoversicherung ab und schon seit ihr für den Fall der Fälle finanziell abgesichert.
KURZ ZUSAMMENGEFASST BIETEN WIR EUCH:
Übernahme der Kosten bei Ausfall oder Abbruch der Hochzeit
Für Hochzeiten in Österreich und Deutschland möglich
Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
EUER Versicherungsschutz
Wann zahlt die Hochzeitsversicherung?
Basic-Variante
des Brautpaars, eines Verwandten oder eines besonderen Hochzeitsgastes (z.B. Brautjungfer, Trauzeugen) und die planmäßige Veranstaltung der Hochzeit nicht mehr zumutbar ist.
Ausfall der Veranstaltungsräumlichkeiten durch ein Elementarereignis, einen Feuer- oder Wasserschaden.
des Brautpaares oder von zumindest 50% (oder mehr) der zugesagten Hochzeitsgäste an der versicherten Hochzeit gänzlich gehindert ist, weil es zu einer unvermeidbaren und unverschuldeten Reiseverspätung gekommen ist; die Anreise zur versicherten Hochzeit aber derart zeitgerecht gebucht und/oder angetreten wurde, dass für die Ankunft vor der versicherten Hochzeit ausreichend Zeit geblieben wäre.
Premium-Variante
Nichterscheinen des gebuchten Berufsfotografen / -videografen aufgrund von Tod, Unfallverletzung, Krankheit oder einer unvermeidbaren Reiseverspätung.
Vertragsverletzung eines Dienstleisters, welcher kritisch für die Durchführung der versicherten Hochzeit ist.
Deckung von Schäden aus unbenannten Gefahren, die auf das Brautkleid / den Hochzeitsanzug unvorhergesehen und plötzlich von außen kommend einwirken sowie der Verlust durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub dieser Gegenstände.
Deckung von Schäden aus unbenannten Gefahren, die auf die Eheringe unvorhergesehen und plötzlich von außen kommend einwirken sowie der Verlust durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub dieser Gegenstände.
Und Was, wenn es regnet?
Schließe jetzt auch unsere
Hochzeitswetterversicherung ab
und erhalte 50€ Kombirabatt.
50€
Kombirabatt
Code:
Kombi18
die Details für euch:
Hochzeit im kleinen Kreis
Kosten der Hochzeit: 5.000 €
Prämie ab 125 €
Große Hochzeit mit
Freunden und Familie
Kosten der Hochzeit: 10.000 €
Prämie ab 189 €
Hochzeit mit großer Gästezahl oder noblem Ambiente
Kosten der Hochzeit: 20.000 €
Prämie ab 322 €
Die Höhe der Versicherungssumme der Hochzeitsstornoversicherung entspricht dem Preis der versicherten Hochzeit, das bedeutet: Die Summe der Kosten aller gebuchten Dienstleistungen für die Hochzeitsfeier. Schließt ihr eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zu den tatsächlichen Kosten der Hochzeit.
Die Hochzeitsstornoversicherung leistet auch, wenn die planmäßige Veranstaltung der versicherten Hochzeit aufgrund von Tod, Unfallverletzung oder Krankheit des Brautpaars, von Verwandten oder von besonderen Hochzeitsgästen nicht mehr zumutbar ist. Zu den Verwandten zählen folgende Verwandte des Brautpaars: Kinder sowie Adoptiv,- Pflege- und Stiefkinder; Eltern, Adoptiv,- Pflege- sowie Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten. Zu den besonderen Hochzeitsgästen gehören alle Personen, die auf der Hochzeit eine aktive Rolle spielen. Dazu zählen unter anderem Trauzeugen und Brautjungfern – nicht jedoch geladene einfache Hochzeitsgäste.
Die Hochzeitsstornoversicherung leistet nicht, wenn
- wichtige Umstände verschwiegen oder falsch dargestellt wurden;
- das Brautpaar oder ein Familienmitglied den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, oder das Brautpaar sich entschließt nicht zu heiraten;
- bereits bei Abschluss der Versicherung feststand, dass der Schadenfall eintreten wird;
- eine Vorerkrankungen des Brautpaares, eines Verwandten oder eines besonderen Hochzeitsgasts besteht;
- der Schadenfall verursacht wird durch eine Schwangerschaft der Braut und der Geburtstermin innerhalb von 2 Monaten nach der versicherten Hochzeit liegt oder der Zeitpunkt der Empfängnis vor dem Versicherungsbeginn liegt;
- Schäden aufgrund von empfohlener oder erzwungener Quarantäne oder Selbstisolierung;
- Schäden durch übertragbare Krankheiten / Covid 19, sofern behördliche Maßnahmen zur Eindämmung bereits verhängt wurden, entstehen;
Ein Beispiel: Es besteht Versicherungsschutz, wenn z.B. das Brautpaar eine ansteckende Krankheit (z.B. Malaria oder Influenza) bekommt und die Hochzeit deswegen abgesagt werden muss. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es zur Bekämpfung von Malaria oder Influenza behördliche Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung genau dieser Krankheit ergriffen worden sind. Wenn also die Erkrankung des Brautpaares im Zusammenhang mit einer gemeldeten Epidemie oder Pandemie ein-tritt, ist der Schaden nicht gedeckt; - die Altersbeschränkung erfüllt wird: Personen, die am Hochzeitstermin mindestens 75 Jahre sind, sind ausgeschlossen vom Versicherungsschutz;
- Schäden durch kriminelle Cyber-Handlungen eintreten.
Nähere Informationen und weitere Ausschlüsse findet ihr unter anderem unter Punkt 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
FAQs
Sind alle Arten von Hochzeiten versichert?
Als versicherte Hochzeit gilt die Hochzeitszeremonie und die Hochzeitsfeier danach.
Als versicherte Hochzeitsfeier gilt auch die Zeremonie für die Eintragung der Partnerschaft. Weiters gilt als Hochzeitsfeier auch eine Feier zum 25. bis 50. Jahrestag der Hochzeit oder eingetragenen Partnerschaft.
Zahlt die Hochzeitsversicherung, wenn die Hochzeit aufgrund von Corona abgesagt werden muss?
Leider können wir keine Schadenfälle im Zusammenhang mit Corona versichern. Die Absage der Hochzeit aufgrund von COVID-19, SARS-CoV-2, jeder Mutation oder Variation von SARS-CoV-2 oder einer anderen übertragbaren Krankheit ist nicht versichert.
Die Absage aus eigenem Ermessen (z.B aus Angst vor einer Ansteckung) oder aufgrund einer behördlichen Anweisung ist nicht versichert.
Was passiert, wenn ich die Prämie nicht rechtzeitig einzahle?
Wird die Einmalprämie verspätet, das heißt erst nach Fälligkeit laut Prämienvorschreibung, überwiesen, so beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Wird die Einmalprämie nicht überwiesen, so kommt kein Vertrag zustande. Ist die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsschutz für die Hochzeit aufrecht?
Ihr könnt die Hochzeitsstornoversicherung bis spätestens 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin abschließen. Wir senden euch dann umgehend eure Polizze sowie eure Prämienvorschreibung per E-Mail zu. Damit ihr an eurem Hochzeitstag Versicherungsschutz genießt, muss die Versicherungsprämie spätestens am 21. Tag vor der versicherten Hochzeit einbezahlt werden. Die Einzahlung ist rechtzeitig, wenn ihr eure Bank spätestens am 21. Tag vor der Hochzeit mit der Überweisung beauftragt.
Ist die Absage der Hochzeit aufgrund einer Schwangerschaft versichert?
Ein Abbruch oder eine Absage der Hochzeit aufgrund einer Schwangerschaft allein ist kein versicherter Stornogrund bzw. gilt dies als allgemeiner Ausschluss, wenn das Datum der Niederkunft innerhalb von zwei Monaten nach der versicherten Hochzeit liegt, oder der Zeitpunkt der Empfängnis vor dem Versicherungsbeginn liegt.“
Die Komplikationen im Zuge einer Schwangerschaft können allerdings versichert sein. Dafür muss die Hochzeitsstornoversicherung bereits mehr als zwei Monate vor der Schwangerschaft abgeschlossen worden sein. Versichert sind somit Komplikationen, die im 1-7 Monat der Schwangerschaft auftreten.
Ist eine Änderung des Datums möglich, wenn die Hochzeit verschoben werden muss?
Ja, wenn ihr die Hochzeit verschieben müsst, könnt ihr die Versicherung natürlich auf das neue Datum ändern. Die Änderung ist aber nur bis spätestens 6 Wochen vor dem neuen Hochzeitstermin möglich. Bitte wendet euch in diesem Fall umgehend an unseren Kundenservice und gebt das neue Hochzeitsdatum bekannt.
Wenn ihr durch die Verschiebung bereits Stornokosten habt und bei uns den Schaden meldet, ist eine Änderung klarerweise nicht mehr möglich. In diesem Fall könnt ihr für das neue Datum eine weitere Hochzeitsstornoversicherung abschließen.
Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Prämie bereits eingezahlt habe? Bekomme ich mein Geld zurück?
Ja, Sie können vom Versicherungsvertrag zurückzutreten; und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn oder ab Erhalt aller Versicherungsdokumente; je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgeschickt wird. In diesem Fall erstatten wir Ihnen bereits bezahlte Prämien zurück. Der Rücktritt muss zumindest per E-Mail an kundenservice@lamie-direkt.at erklärt werden, kann aber auch schriftlich an L’AMIE AG, Hasnerstraße 2, 4020 Linz, Österreich, erfolgen.
Was kostet die Hochzeitsstornoversicherung?
Die Prämie errechnet sich individuell nach der Höhe der Kosten Ihrer Hochzeit. Diese entsprechen der Summe der Kosten aller gebuchten Dienstleistungen für die Hochzeitsfeier. Dazu gehören Hochzeitslocation, Catering/Partyservice, Unterkunft, Blumenarrangement, Hochzeitspapeterie, Fotograf, Videograf, Hochzeitsbands, DJ oder sonstige Unterhaltung – nicht jedoch wiederverwendbare Produkte wie zum Beispiel Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Schmuck.
Die Prämienübersicht ist weiter oben auf der Seite abrufbar.
Wer kann die Hochzeitsstornoversicherung abschließen und wo ist sie gültig?
Nur Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland können die Hochzeitsstornoversicherung abschließen. Versichert werden können nur Brautpaare mit gemeinsamen Wohnsitz in Österreich und Deutschland. Die Nationalität ist dabei nicht relevant. Die Auszahlung im Leistungsfall kann nur auf ein österreichisches oder deutsches Konto erfolgen.
Grundsätzlich versichern wir Hochzeiten, die in Österreich oder Deutschland stattfinden. Wenn ihr in einem anderen Land heiraten möchtet, müssen wir die Gegebenheiten individuell überprüfen.
Wozu brauche ich die Hochzeitsstornoversicherung?
Brautpaare stecken nicht nur ihr ganzes Herzblut in die Planung ihrer Hochzeit, sondern auch meist sehr viel Geld. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die bis ins letzte Detail geplanten Feierlichkeiten aus unvorhersehbaren Gründen kurzfristig doch nicht stattfinden können. Die Hochzeitsstornoversicherung ersetzt euch die uneinbringlichen Kosten (inklusive der Kosten für das neue Arrangieren der versicherten Hochzeit) bei unvermeidbarer und unerwarteter Absage oder Abbruch der Hochzeit. Die Stornogründe sind:
- Tod, Unfallverletzung oder Krankheit des Brautpaares, eines versicherten Verwandten oder besonderen Hochzeitsgasts
- Ausfall der Hochzeitslocation durch eine Naturkatastrophe, Feuer- oder Wasserschaden
- Reiseverspätung
Bei der Hochzeitsstornoversicherung Premium übernehmen wir zusätzlich die Kosten bei:
- Ausfall eines wichtigen Dienstleisters, welcher kritisch für die Durchführung der versicherten Hochzeit ist, aufgrund Vertragsverletzung
- Nichterscheinen des gebuchten Berufsfotografen / -videografen aufgrund von Tod, Unfallverletzung, Krankheit oder einer unvermeidbaren Reiseverspätung
- Brautkleid und/oder Hochzeitsanzug
- Eheringe
Nähere Informationen zum Versicherungsschutz findet ihr in den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt und den Keyfacts, die ihr weiter oben auf der Seite abrufen könnt.