IHR REISESCHUTZ FÜR AUSLANDSREISEN VIA SMARTPHONE:
Möchten Sie doch einmal darauf verzichten,
können Sie den Reiseschutz ganz einfach per Klick deaktivieren.
So sparen Sie nicht nur Versicherungsprämie, sondern auch lästigen Verwaltungsaufwand.
PASSGENAUER SCHUTZ – PUNKTGENAUE ABRECHNUNG.
Sie zahlen nur die versicherten Reisetage.
Die Anmeldung ist zu jeder Zeit kostenlos.
1x KOSTENLOS ANMELDEN
INS AUSLAND REISEN
Geschäfts- oder Dienstreise
1x HANDY EINSCHALTEN
Einfach mit ausländischem NETZ verbinden
KEIN Datenroaming/Internet nötig
Handy kann bis zur Rückkehr ausgeschaltet bleiben
In Österreich deaktiviert sich der Schutz automatisch
DIE DETAILS.
Versichert sind Kosten während einer versicherten Reise ins Ausland im Zusammenhang mit
- plötzlich auftretender akuter Erkrankung
- einem Unfall
- dem Tod
der versicherten Person.
Die maximale Versicherungssumme für die Reise-Krankenversicherung beträgt 200.000 € und die Erstattung erfolgt zu 100%, falls zuvor die Kosten bei der vorhandenen Privat- bzw. zuständigen Sozialversicherung eingereicht wurden. Geschieht dies nicht, erfolgt die Erstattung zu 80%.
Unter anderem sind folgende Punkte gedeckt:
- die erforderliche Untersuchung, die zur Erstellung einer Diagnose und Festlegung des Behandlungsverfahrens notwendig ist
- die notwendige medizinische Behandlung
- Nottransporte
- Zusätzlich notwendige Unterbringungskosten
- ein notwendiger stationärer Aufenthalt
- ärztlich verordnete Heilmittel, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen
- die Behandlung durch einen Zahnarzt bei akuten Zahnschmerzen und Behandlung zur sofortigen Schmerzlinderung
- sofern dies aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, der Transport von einer Gesundheitseinrichtung zurück an den Aufenthaltsort im Ausland, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel hierfür verwendet werden kann
- Heimtransport inkl. Ambulanzjet
- Im Todesfall des Versicherten die Rückführung der sterblichen Überreste
- Transportkosten einen Ihrer Angehörigen, sowie deren Unterbringung (150 €/Tag für max. 10 Tage)
- Such- und Bergungskosten bis zu einer Höhe von 20.000 €
- Für die dauerhafte Invalidität als Auswirkung auf einen während der Reise erlittenen Unfall erhalten Sie bis zu 20.000 € je nach Grad der Invalidität.
- Sollten Sie aufgrund eines auf der Reise erlittenen Unfall innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum des Unfalls versterben, erstatten wir Ihren Hinterbliebenen 10.000 €.
- Beschädigung und Verlust von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck, strafbare Handlungen Dritter, Schäden bei Verkehrsunfällen und Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse bis zu einer Höhe von 1.500 € im Einzeltarif und 3.000 € im Familientarif. Pro einzelnem Gegenstand gibt es eine Maximaldeckung von 320 €.
- Der Verlust oder Diebstahl von Personaldokumenten bis zu einer Höhe von 100 € im Einzeltarif und 200 € im Familientarif.
- Haftpflichtgefahren im Bereich von Personen- und Sachschäden des täglichen Lebens bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 €.
Der 24-Stunden-Notdienst bietet sofortige Hilfe, wenn Sie während einer Reise krank sind, sich verletzen oder sterben. Der Service steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung +43 660/303078.
GUTE REISE!
SORGENFREIE GESCHÄFTSREISEN.
GUTE REISE!
IST FÜR SIE GEEIGNET, WENN …
Wenn Sie oder der reisende Mitarbeiter Ihren ständigen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Wenn Sie oder Ihre reisenden Mitarbeiter einen aktiven Drei Handy-Tarif haben und Roaming Daten zu Verfügung stellen.
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter eine Auslandsreise antreten. Die Deckung beginnt an der österreichischen Staatsgrenze und endet mit der Einreise.
Mitversicherte Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter eine Auslandsreise antreten. Die Deckung beginnt an der österreichischen Staatsgrenze und endet mit der Einreise.
Sie oder Ihre Mitarbeiter die Reise nicht gegen ärztlichen Rat oder um medizinische Behandlung zu erhalten antreten.
STEHT FÜR EINE INNOVATIVE KOOPERATION
Automatischer Schutz, nur dann wenn Sie ihn wirklich brauchen.
Dieser „smarte“ Versicherungsschutz wird möglich durch die Verknüpfung der besten Kundenvorteile aus 2 Welten:
Kein Datenroaming nötig!
Ihr passgenauer Reiseschutz aktiviert sich automatisch, wenn Sie sich mit einem ausländischen Netz verbinden. Sie brauchen dabei keine Angst vor Kosten haben, da Datenroaming auch einfach ausgeschaltet bleiben kann – eine Internetverbindung ist also nicht nötig. Mit ihrer Zustimmung übermittelt uns Kooperationspartner Drei nur den Zeitpunkt der erstmaligen Einbuchung in ein ausländisches Netz und den Zeitpunkt der Wiedereinbuchung ins österreichische Drei-Netz. Da zu keinem Zeitpunkt genaue Standortdaten erfasst werden, können Sie Ihr Handy nach 1x Einschalten auch für den ganzen Urlaub ausgeschaltet lassen und die Reise sorgenfrei genießen.
FAQS
Deckt der Versicherungsschutz auch Covid19 („Corona“) Erkrankungen?
Ja. Sämtliche Leistungen der Auslandskrankenversicherung gelten auch im Falle einer Covid19 Erkrankung im Ausland inkl. Folgekosten. Bitte beachten Sie, dass für Reisen in Gebiete mit Reisewarnungen der Stufe 5 und 6 kein Versicherungsschutz besteht. Aktuelle Infos zu Reisewarnungen finden Sie hier.
Wer ist LAMIE direkt?
LAMIE direkt ist ein österreichisches InsurTECH mit Sitz in Linz. Unsere Vision ist Versichern einfach, transparent und vor allem kundenfreundlich zu machen. Wir bieten unseren Kunden modernen Versicherungsservice durch digitale Lösungen, einfach verständliche Versicherungsprodukte und auf Wunsch umfassende persönliche Beratung.
Wie werden die Versicherungstage abgerechnet?
Pro angefangenem Auslandsreisetag wird die auf Ihrer Polizze angeführte Tagesprämie mittels Ihrer Drei-Rufnummer verrechnet. Wobei als Tag der Zeitraum 00:00 bis 23:59 laut Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gilt.
Was ist, wenn mir mein Handy im Urlaub gestohlen wird?
Sollte Ihr Telefon gestohlen werden, so empfehlen wir Ihnen das Telefon bei Ihrem Drei-Kundenservice umgehend zu sperren. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall auch den LAMIE Kundenservice per E-Mail oder telefonisch unter +43 660/303078, da mit einer Sperre auch der Versicherungsschutz deaktiviert wird.
Zahle ich für jedes Land die gleiche Prämie?
Ja. Der Reiseschutz gilt weltweit und die Prämie pro Auslandsreisetag ist für jedes Land gleich.
Wie oft kann ich den Reiseschutz nutzen? Wie lange bin ich im Ausland versichert?
Der Reiseschutz kann für beliebig viele Reisen verwendet werden. Der Versicherungsschutz gilt für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Reise. Ab dem 91. Tag ist der Schutz deaktiviert.
Entstehen mir Kosten, wenn ich nicht verreise?
Sie zahlen nur für wirklich genutzte Versicherungstage, daher entstehen Ihnen mit dem Reiseschutz keine Kosten ohne aktivierten Versicherungstag.
Muss ich mein Smartphone während meiner Reise täglich einschalten?
Nein, nachdem Sie Ihr Telefon im Ausland einmalig im Ausland aktiviert haben, erhalten Sie nach 3 Stunden die Bestätigung über die Aktivierung des Versicherungsschutzes. Danach können Sie Ihr Handy auch bis zur Rückkehr ausgeschaltet lassen.
Wie bezahle ich den Reiseschutz?
Die Zahlung der genutzten Versicherungstage erfolgt bequem über Ihre Drei-Rufnummer.
Wie weiß ich, ob der Reiseschutz aktiviert ist?
Nachdem du dich einmalig mit einem ausländischen Netz verbunden hast („Roaming“) und dich nicht innerhalb von 3 Stunden wieder ins österreichische Netz eingebucht hast, aktiviert sich der Versicherungsschutz automatisch und du erhältst von uns eine Benachrichtigung per SMS bzw. per E-Mail, dass dein Schutz aktiv ist.
Muss ich Daten verbrauchen um den Versicherungsschutz zu aktivieren?
Für die Aktivierung des Reiseschutzes ist kein Verbrauch von mobilen Daten („Datenroaming“) notwendig. Es reicht, wenn sich Ihr eingeschaltetes Mobiltelefon mit dem ausländischen Netz einmalig verbindet.
Ist eine Stornoversicherung inkludiert?
Nein, da sich der Schutz erst bei Ausreise aus Österreich aktiviert und erst zu diesem Zeitpunkt abgerechnet wird, ist keine Stornoversicherung im Reiseschutz inkludiert.
Wie kann ich den Reiseschutz kündigen?
Der Reiseschutz ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen per Mail an kundenservice@lamie-direkt.at kündbar. Die Kündigung wird sofort am nächsten Werktag durchgeführt. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Reiseschutz von LAMIE erneut aktivieren möchten, ist dies jederzeit möglich.
Wie wird der Reiseschutz aktiviert?
Voraussetzung um den Reiseschutz zu nutzen, ist die vorherige Registrierung für das Versicherungsprogramm mit Ihrer Drei-Sprachtarif Rufnummer.
Sobald Sie in ein ausländisches Netz einbuchen („Roaming“), wird der Reiseschutz aktiviert. Bei der Rückkehr nach Österreich und der Einbuchung ins Heimatnetz wird Ihre Versicherung deaktiviert. Wichtig ist, dass Sie Ihr Mobiltelefon mitnehmen und dieses beim Grenzübertritt (bzw. bei Flugreisen nach Landung) einmalig einschalten, da wir sonst nicht erkennen, dass Sie sich im Ausland befinden. Datenroaming muss zur keiner Zeit aktiviert werden.
Muss ich meine geplanten Reisen vorher melden?
Der Reiseschutz ist eine Echtzeit-Versicherung. Sie müssen uns vorher nicht melden, wann, wie lange oder wohin Sie reisen. Der Schutz gilt zu dem Zeitpunkt an dem sich Ihr Mobiltelefon ins ausländische Netz einwählt bzw. Sie wieder ins Heimatnetz zurückkehren.
Infolgedessen zahlen Sie keine unnötigen Prämien, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder schon früher als geplant heimreisen. Sie riskieren aber auch nicht, sich ohne Versicherungsschutz im Ausland aufzuhalten, wenn Sie unerwartet länger bleiben. Ihr Reiseschutz ermöglicht Ihnen vollste Flexibilität.
Wie funktioniert der Familientarif?
Bei Abschluss des Familientarifs haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder als versicherte Personen zu melden. Unter Kinder verstehen wir Ihre Kinder und die Kinder Ihres Ehepartners, Ihres eingetragenen Partners oder Ihres Lebensgefährten, sofern diese unter 18 Jahre alt sind (darunter sind auch Pflege- und Adoptivkinder zu verstehen).
Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Personen gemeinsam mit Ihnen verreisen, da Ihre Drei-Rufnummer der Auslöser für den Versicherungsschutz ist („Roaming“).
Kann ich den Reiseschutz auch verwenden, wenn ich mich in einer Grenzregion befinde und mein Mobiltelefon öfter in das Auslandsnetz wechselt?
Voraussetzung für die Verrechnung des Versicherungsschutzes ist, dass Sie sich einmalig in ein Ausländisches Netz eingewählt haben und innerhalb von 3 Stunden nicht wieder nach Österreich zurückgekehrt sind. Erst nach 3 Stunden ab Einbuchung in ein ausländisches Netz („Roaming“) aktiviert sich der Versicherungsschutz. Ständiger Wechsel zwischen Heimatnetz und einem ausländischen Netz führt also zu keiner Aktivierung.
Muss ich den Reiseschutz bei jeder Reise verwenden?
Nein. Sie können auf Wunsch zu Beginn jeder einzelnen Reise den Reiseschutz individuell deaktivieren. Mittels Bestätigungsmail, dass Sie von uns nach 3 Stunden konstanter Verbindung ins ausländische Netz erhalten, wird Ihnen die Möglichkeit geboten, den Schutz für die jeweilige Reise per mitgelieferten Link zu deaktivieren. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz für die gesamte Reise deaktiviert. Nach Rückkehr nach Österreich aktiviert sich der Schutz auf der nächste Reise wieder automatisch auf die gleiche Art und Weise.