Die häufigsten Fragen zu
unseren Versicherungen.
Fragen zu L'amie
Was bedeutet „reiner Online-Anbieter für direktes Versichern“ / Direktversicherung / online Versichern?
Das bedeutet, dass du die Versicherung nur online über einen Bestellvorgang abschließen kannst und nicht über einen Makler oder einen Berater. Durch diesen Online-Fokus können wir sehr günstige Prämien anbieten. Unser gesamtes Team steht dir aber über die Serviceline (0732 2596) telefonisch für alle Fragen gerne zur Verfügung.
Versicherungsauswahl
L’AMIE AG wird in Bezug auf das angebotene Versicherungsprodukt als Coverholder tätig (Versicherungsagent mit Abschlussvollmacht für den Versicherer) und ist berechtigt das Versicherungsprodukt ohne Absatzverpflichtung anzubieten und abzuschließen.
Nähere Informationen findest du hier:
- Ergo Versicherung Aktiengesellschaft (www.ergo-versicherung.at)
- Atlas Insurance PCC Limited (www.atlaspcc.eu)
- Lloyd´s Insurance Company S.A.(www.lloydseurope.com/)
- Tokio Marine Europe S.A.(www.tmhcc.com/en)
Die Auswahl der gewünschten Versicherungsdeckung und Höhe der Versicherungssummen erfolgt über den elektronischen Bestellprozess unter www.lamie-direkt.at und nach deinen Angaben, Wünschen und Bedürfnissen im Rahmen der von L’AMIE AG vermittelten Versicherungsprodukte.
Wie lautet die Vision von LAMIE?
VERSICHERN MUSS TRANSPARENTER WERDEN. Wir als LAMIE möchten das Versichern in allen Belangen „einfacher“ machen. Das heißt für uns:
- unkomplizierte Versicherungsprodukte
- mit umfassender Deckung
- keine unerwarteten oder unverständlichen Ausnahmen
- ohne mehrjährige Mindestvertragsdauer
Wir stehen außerdem für einfache und transparente Kommunikation und bequeme Online-Abwicklung. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir dir aber auch persönlich am Telefon zur Verfügung unter 0732 2596.
Was ist ein Versicherungsblog?
Im LAMIE Versicherungsblog veröffentlichen wir regelmäßig Artikel zu allgemeinen und aktuellen Versicherungsthemen. Hier wollen wir schwierige Themen einfach darstellen, Versicherungsirrtümer aufklären und auf Versicherungsfallen sowie Tipps und Tricks rund um das Versichern hinweisen.
Was ist LAMIE?
Wir, LAMIE, sind ein junges Unternehmen aus Linz und der erste reine Online-Anbieter für direktes Versichern in Österreich. Das heißt du kannst über einen einfachen und transparenten Bestellvorgang direkt auf unserer Homepage eine Versicherung abschließen. Zurzeit bieten wir folgende Versicherungen an:
- Haushalts- und Haftpflichtversicherung
- Hochzeitswetter- und Hochzeitsstornoversicherung
- Festwetterversicherung
- Reiseschutz für Drei Kunden
Du schließt den Versicherungsvertrag mit den Versicherern über eine Zeichnungsagentur mit Abschlussvollmacht („Coverholder“) ab, deren Name und Anschrift wie folgt lautet: L’AMIE AG lifestyle insurance services Hasnerstraße 2, 4020 Linz Österreich
Die genauen Informationen zu deinem Versicherer findest du in deinen Versicherungsbedingungen.
Fragen zu Versicherungen allgemein
Was ist, wenn ich beschädigte Sachen reparieren lassen möchte?
Natürlich kannst du dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen. Sprich diesen aber bitte vorher mit uns ab, bevor du die Reparatur durchführen lassen. Außerdem dürfen die Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf (aktueller Marktpreis) nicht unverhältnismäßig hoch sein.
An wen kann ich mich bei Fragen / im Schadenfall wenden?
Bei Fragen und im Schadenfall kannst du dich per Telefon unter der Serviceline 0732 2596 oder per E-Mail unter kundenservice@lamie-direkt.at bei uns melden. Alternativ dazu kannst du den Schaden auch mit dem Online Schadenformular auf der Homepage melden.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen beginnt meist 1-3 Monate vor Ende der Versicherungslaufzeit.
Achtung: Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen – und zwar zu dessen Bürozeiten! Ein häufiger Grund, warum Versicherer Kündigungen zurückweisen, ist weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde – das heißt, wenn versucht wird nach Beginn der Kündigungsfrist zu kündigen.
Wie funktioniert die Reparatur und Wiederbeschaffung von versicherten Gegenständen?
Von LAMIE erhalten Sie im Schadenfall für beschädigte, zerstörte oder entwendete Gegenstände Neuwertersatz (Wiederbeschaffungskosten bei gleicher Art, Güte und Funktion), wenn sie tatsächlich neu angeschafft werden und der Neukauf mit Rechnung belegt wird.
Ansonsten erhalten Sie eine Ablöse zum Zeitwert (Wiederbeschaffungspreis abzüglich zeitabhängiger Abnützung). Natürlich können Sie auch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen. Sprechen Sie diesen aber bitte vorher mit uns ab, bevor Sie die Reparatur durchführen lassen. Außerdem dürfen die Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf (aktueller Marktpreis) nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Worauf muss ich bei der Schadensmeldung achten? Was wird benötigt?
Bei der ersten Meldung des Schadens ist es wichtig, dass Sie den Schaden…
… wahrheitsgemäß und vollständig (bitte keine „geschönten“ Erzählungen)
… kurz und prägnant (ungefährer Schadenumfang: Welche Räume sind betroffen? Anzahl der beschädigten Gegenstände etc.)
schildern.Das LAMIE Team informiert Sie dann darüber, ob noch eine zweite, vollständige und schriftliche Schadenmeldung notwendig ist. Dazu bekommen Sie ein Formular. Bitte schildern Sie dort den Schadenhergang genau und senden Sie uns eine Schadenliste mit Fotos und Rechnungen (wenn vorhanden).
Achtung: Bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschäden müssen Sie unverzüglich die Polizei bzw. Feuerwehr alarmieren. Heben Sie sich die polizeiliche Anzeige unbedingt auf. Mehr Infos finden Sie in unserer Schadenfall-Checklist.
Was soll ich machen, wenn ich niemanden erreiche?
Wir stehen Ihnen werktags von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Serviceline 0732 2596 telefonisch zur Verfügung.
Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten …
… einen Schaden melden wollen, können Sie dies mit dem Online Schadenformular unter „Schaden melden“ auf der Homepage machen.
… eine Frage zum Versicherungsabschluss oder zu Ihrer bereits abgeschlossenen Versicherung haben, bitten wir Sie uns eine E-Mail an kundenservice@lamie-direkt.at zu schreiben oder uns innerhalb der Bürozeiten nochmals anzurufen.Wann kann man eine Versicherung kündigen?
Bei befristeten Verträgen kommt es hierbei meist auf die Vertragsdauer an, ob und wann Sie Ihre alte Versicherung kündigen können.
Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit (unter 3 Jahre) gibt es meist eine Verlängerungsautomatik (z. B. Haushalts- oder KFZ-Haftpflichtversicherungen). Das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Vertragsende kündigt. Aber keine Sorge, Ihr Versicherer muss Sie rechtzeitig über die Kündigungsmöglichkeit informieren.
Bei Versicherungsverträgen mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren (bis zu 10 Jahre können vereinbart werden) gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, nach welchem Sie einen Vertag jedenfalls nach 3 Jahren kündigen können (d.h. zum Ende des 3. Jahres)
Unabhängig von der Vertragslaufzeit, gibt es jedoch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten wie z.B. bei einem Wohnungswechsel oder im Schadenfall. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen zur Haushaltsversicherung
Kann ich die Haushaltsversicherung auch ohne Haftpflichtversicherung abschließen oder umgekehrt?
Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine Kombiprodukt aus Haushalt und Haftpflicht. Die beiden Versicherungen können leider nicht einzeln abgeschlossen werden.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen beginnt meist 1-3 Monate vor Ende der Versicherungslaufzeit.
Achtung: Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen – und zwar zu dessen Bürozeiten! Ein häufiger Grund, warum Versicherer Kündigungen zurückweisen, ist weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde – das heißt, wenn versucht wird nach Beginn der Kündigungsfrist zu kündigen.
Wann kann man eine Versicherung kündigen?
Bei befristeten Verträgen kommt es hierbei meist auf die Vertragsdauer an, ob und wann Sie Ihre alte Versicherung kündigen können.
Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit (unter 3 Jahre) gibt es meist eine Verlängerungsautomatik (z. B. Haushalts- oder KFZ-Haftpflichtversicherungen). Das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Vertragsende kündigt. Aber keine Sorge, Ihr Versicherer muss Sie rechtzeitig über die Kündigungsmöglichkeit informieren.
Bei Versicherungsverträgen mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren (bis zu 10 Jahre können vereinbart werden) gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, nach welchem Sie einen Vertag jedenfalls nach 3 Jahren kündigen können (d.h. zum Ende des 3. Jahres)
Unabhängig von der Vertragslaufzeit, gibt es jedoch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten wie z.B. bei einem Wohnungswechsel oder im Schadenfall. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wer steht hinter der Haushaltsversicherung?
Die angebotene Haushaltsversicherung wird Ihnen von LAMIE (https://www.lamie-direkt.at/impressum) als Managing Agent (Abschlussagent mit Schadenabwicklungsvollmacht) vermittelt. Versicherer ist die ERGO Versicherung AG (https://ergo-versicherung.at/impressum).
LAMIE bietet ausschließlich dieses Haushaltsversicherungsprodukt von Ergo und keinerlei konkurrierende Produkte an.
Wie lange ist die Laufzeit der Versicherung?
Der Versicherungsvertrag ist auf ein Jahr befristet. Nach dieser einjährigen Frist läuft der Vertrag aber nicht aus, sondern verlängert sich automatisch, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Frist gekündigt wird. Sie werden aber über Ihr Kündigungsrecht rechtzeitig per E-Mail informiert.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Versicherung ist jährlich kündbar, muss jedoch mindestens zwei Monate vor Ablauf der einjährigen Versicherungszeit gekündigt werden. Das heißt konkret, wenn Sie die Versicherung am 01.01.2016 abgeschlossen haben, müssen Sie spätestens am 31.10.2016 schriftlich kündigen. Nach Ihrer Kündigung genießen Sie noch bis zum 01.01.2017, 00:01 Uhr Versicherungsschutz. Über Ihr Kündigungsrecht werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert.
Ich möchte eine Versicherung über LAMIE direkt abschließen. Wann kann ich meinen alten Versicherungsvertrag bei meinem bisherigen Versicherer kündigen?
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer aktuellen Versicherung ab welchem konkreten Tag der Versicherungsschutz endet. Sie können bei uns im Bestellprozess das Datum genau wählen, an dem der Versicherungsschutz beginnen soll, also bis 45 Tage im Voraus. Den Tag, an dem Ihr alter Versicherungsschutz endet, können Sie eingeben. So entsteht keine Versicherungslücke.
Beispiel:
Ihr alter Vertrag bei einer anderen Versicherung läuft am 31.12.2015 um Mitternacht aus. Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen Ihren neuen Vertrag bei LAMIE direkt auch mit 31.12.2015 ab. Dann sind Sie zwar für einen Tag mehrfach versichert, dafür entsteht aber keine Versicherungslücke.
- Sie schließen den Vertag mit 01.01.2016, 00:01 ab – damit entsteht eine Versicherungslücke von einer Minute.
Benötigen Sie Hilfe bei der Kündigung Ihrer alten Versicherung? Der kostenlose LAMIE Wechselservice erledigt das für Sie.
Was ist SEPA? Und was mache ich damit?
SEPA ist eine Zahlungsmöglichkeit, bei der mittels Abbuchung von Ihrem Konto bezahlt wird. Da wir aber ohne Ihre Zustimmung nichts von Ihrem Konto abbuchen dürfen, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat. Damit bestätigen Sie, dass ein gewisser Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden darf.
Nachdem Sie Ihre Haushalts- oder Eigenheimversicherung online abgeschlossen haben, senden wir Ihnen eine Zusammenfassung Ihres Antrags und die Polizze in zwei getrennten E-Mails zu. Zusätzlich bekommen Sie auch noch die wichtigsten Unterlagen bequem per Post nach Hause geliefert – Zahlungsinformationen für Variante „Überweisung“ sowie Ihr SEPA-Mandat inkl. Rücksendekuvert. Wenn Sie mit SEPA-Mandat zahlen möchten brauchen Sie dieses lediglich zu unterschreiben und mit dem Rücksendekuvert kostenlos an uns zurückzusenden. Die Versicherungsprämien werden dann automatisch von Ihrem Konto abgebucht. So ist gewährleistet, dass Sie keine Zahlungsfrist unabsichtlich verpassen und jederzeit Versicherungsschutz genießen.
Habe ich einen Selbstbehalt?
Sie können sich bei der Bestellung entscheiden, ob Sie keinen Selbstbehalt oder einen Selbstbehalt in der Höhe von 100€ oder 250€ wollen. Wenn Sie sich für einen Selbstbehalt im Schadenfall entscheiden, verringert sich dadurch Ihre laufende Prämie.
Wie komme ich zu meinem Vertrag?
Nachdem Sie den Bestellprozess abgeschlossen haben, bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit eine Bestätigungsmail zum Abschluss des Versicherungsantrags. Damit bestätigen wir Ihnen, dass wir den Antrag erhalten haben. Innerhalb der nächsten Tage senden wir Ihnen eine Zusammenfassung Ihres Antrags und die Polizze in zwei getrennten E-Mails zu.
Wie komme ich zu detaillierten Produktinformationen bzw. zu Informationen über die Deckung?
Sie können übersichtliche Infofolder zu den jeweiligen Versicherungen sowie die Allgemeinen & Besonderen Versicherungsbedingungen ganz einfach unter Infos & Downloads herunterladen.
Für allfällige Fragen stehen wir auch unter der Serviceline 0732 2596 telefonisch zur Verfügung.Wann ist Versicherungsbeginn und was sind die Voraussetzungen für einen aufrechten Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt an dem Datum, das Sie bei der Online Bestellung eingegeben haben. Grundsätzlich können Sie immer das Datum des nächsten Tages eingeben. Die Voraussetzungen für einen aufrechten Versicherungsschutz sind:
- Die Annahme des Antrags durch LAMIE: Sobald Sie die E-Mail mit der Polizze erhalten haben, ist der Vertrag zwischen Ihnen und LAMIE zustande gekommen.
- Ihre rechtzeitige Zahlung der Erstprämie: Damit Ihr Versicherungsschutz auch ab Versicherungsbeginn besteht, müssen Sie die Prämie rechtzeitig zahlen. Die Zahlungsfrist bzw. das Fälligkeitsdatum können Sie der Prämienvorschreibung entnehmen. Versäumen Sie es, die Prämie innerhalb der Frist zu bezahlen, wird LAMIE womöglich leistungsfrei und kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Was ist der Vorteil bzw. das Besondere an LAMIE?
Durch den Online-Abschluss können wir einen umfangreichen und transparenten Versicherungsschutz zu sehr günstigen Prämien vermitteln. Die Vorteile von LAMIE im Überblick:
- XXL Gefahrenschutz
Die von LAMIE vermittelten Versicherungsprodukte zeichnen sich durch einen besonders umfassenden Versicherungsschutz aus.
- Neuwertersatz
Im Schadenfall bekommen Sie nicht nur den Zeitwert, sondern den Neuwert Ihrer Sache ersetzt. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von versicherten Sachen gleicher Art und gleicher Funktion in einem neuwertigen Zustand. Dazu zählen u.a. Kosten, die erforderlicher Weise anfallen, um die versicherte Sache neu zu beschaffen oder um dessen Urzustand wiederherzustellen (z.B.: Reparatur).
Beispiel: Wird Ihr Fernseher durch ein Feuer zerstört, zählt nicht der Preis zum Zeitpunkt der Anschaffung, sondern der aktuelle Marktpreis eines neuen und gleichwertigen Fernsehers.
- Unterversicherungsverzicht
Bei der Unterversicherung ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert der versicherten Sachen. Bei anderen Versicherungen erhalten Sie im Schadenfall oftmals nur einen Teil des Schadens ersetzt. Wir verzichten auf den Einwand der Unterversicherung und ersetzen Ihre Wohnungsinhalte bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Jährlich kündbar
- Persönliche Betreuung
Wir bieten über die Serviceline eine persönliche Betreuung bei Versicherungsfragen, eine Unterstützung im Bestellprozess und auch eine telefonische Betreuung im Schadenfall.
- WG-Bewohner inklusive
Nicht jede Haushaltsversicherung ist für eine WG geeignet – die von LAMIE vermittelte Haushaltsversicherung schon. Wir versichern nicht nur den Wohnungsinhalt im Eigentum des Versicherungsnehmers und seiner nächsten Angehörigen, sondern auch den Hausrat von im selben Haushalt gemeldeten WG-Mitbewohnern.
Worauf kommt es beim Versicherungsvergleich wirklich an?
- Besonders beim Online Versicherungsvergleich kommt es immer darauf an, welche Versicherungsleistungen miteinander verglichen werden. Viele Versicherungen unterscheiden sich beispielsweise darin, welche Schadenursachen gedeckt sind. [So sind beispielweise Schäden durch indirekten Blitzschlag manchmal nicht gedeckt.] Zusätzlich schließen manche Versicherungen auch gewisse Arten von Schäden – z.B. Glasbruchschäden – aus.
- Auch sind die Versicherungssummen und Schadensersatzleistungen stark unterschiedlich. Ein reiner Prämienvergleich kann im Schadenfall leider oft zu bösen Überraschungen führen.
- Eine gute Anleitung für den richtigen Versicherungsvergleich bietet die LAMIE Versicherungschecklist. Diese Checklist ist unter Infos & Downloads kostenlos verfügbar und hilft Ihnen dabei, auf die wichtigsten Punkte zu achten.
Was bedeutet Wohnnutzfläche?
Wohnnutzfläche ist die Gesamtfläche aller Räume, die unmittelbar dem Wohnzweck dienen. Etwa:
- Wohnräume: wie Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und Dielen, Arbeitszimmer;
- Nebenräume: wie Vorräume, Besen- und Speisekammern sowie andere Schrankräume;
- Gangflächen im Wohnbereich, zu Wohnzwecken ausgebaute Dachgeschoss- und Kellerflächen;
- Küchen, Badezimmer und Toilettenräume, Wintergärten;
- Räume die einem gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragen (z.B. Hallenbad, Sauna- und Fitnessräume).
Die Fläche eines Raumes wird dabei als Netto-Fläche gerechnet, das heißt ohne Mauern, Mauerdurchbrüchen oder Mauervertiefungen für Türen, Fenster und dgl.
Was bedeutet Nebenfläche?
Nebenfläche ist die Summe der Flächen aller Räume, die zum Gebäude oder Gebäudeverband gehören, jedoch nicht unmittelbar dem Wohnzweck dienen. „Unausgebaut“ bedeutet, dass die Flächen nicht unmittelbar dem Wohnzweck dienen. Etwa:
- unausgebaute Kellerräume einschließlich Gang- und Lagerflächen;
- unausgebaute Dachbodenräume einschließlich Gang- und Lagerflächen;
- Abstellräume außerhalb der Wohnnutzfläche;
- Werkstätten, Garagen, Müllsammelräume, Schutzräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume;
- begehbare Installationsnischen, -schächte und -gänge sowie Aufzugstriebwerksräume, Aufzugsschächte.
Die Fläche eines Raumes wird dabei als Netto-Fläche gerechnet, das heißt ohne Mauern, Mauerdurchbrüchen oder Mauervertiefungen für Türen, Fenster und dgl.
Fragen zur Hochzeitswetterversicherung
Was kostet die Hochzeitswetterversicherung?
Die einmalige Prämie errechnet sich individuell je nach Datum und Ort der Hochzeit. Nach Abschluss der Hochzeitswetterversicherung auf unserer Homepage, erhaltet ihr umgehend die Polizze und die Prämienvorschreibung per E-Mail.
Die Hochzeitswetterversicherung gibt es ab einer Prämie von 179 €.
Was passiert, wenn ich die Prämie nicht rechtzeitig einzahle?
Die Versicherungsprämie muss bis zum 21. Tag vor der versicherten Hochzeit einbezahlt werden. Bei zu später Zahlung können wir die Hochzeit leider nicht mehr versichern. Verspätete Zahlungen werden von uns zurücküberwiesen.
Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Prämie bereits eingezahlt habe? Bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, aufgrund der kurzen Vertragsdauer gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Sobald Sie die Prämie einbezahlt haben, können Sie vom Vertrag nicht mehr zurücktreten. Andererseits steht uns auch keine Möglichkeit zur Kündigung offen, sobald der Vertrag aufrecht ist.
Warum gibt es die Hochzeitswetterversicherung? Wozu brauche ich das?
Die Hochzeitswetterversicherung entschädigt Hochzeitspaare für entgangene Hochzeitsfreuden oder Zusatzkosten bei Regen am Hochzeitstag. Schon ab einer einmaligen Prämie von € 179 erhält das Brautpaar im Versicherungsfall eine pauschale Entschädigung von € 5.000.
Natürlich können wir euch schlechtes Wetter nicht ersetzen. Eine ordentliche Hochzeitsplanung mit einer entsprechenden Schlechtwetter-Alternative ist sehr wichtig. Im Leistungsfall bekommt ihr von uns aber eine Pauschalentschädigung zu eurer eigenen Verwendung. Wir wollen damit allen Brautpaaren eine Art Gute-Laune-Garantie bieten, damit auch bei Regenwetter eine tolle Stimmung herrscht.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsschutz für die Hochzeit aufrecht?
Ihr könnt die Hochzeitsstornoversicherung bis spätestens 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin abschließen. Wir senden euch dann umgehend eure Polizze sowie eure Prämienvorschreibung per E-Mail zu. Damit ihr an eurem Hochzeitstag Versicherungsschutz genießt, muss die Versicherungsprämie spätestens am 21. Tag vor der versicherten Hochzeit einbezahlt werden. Die Einzahlung ist rechtzeitig, wenn ihr eure Bank spätestens am 21. Tag vor der Hochzeit mit der Überweisung beauftragt.
Was versteht man unter einer Regenmenge von 7,5 mm? Wie wird das gemessen?
Die Versicherung leistet ab einer Regenmenge von 7,5 mm, das sind 7,5 Liter / Quadratmeter, die im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr fällt.
- Ein normaler Regen hat eine Intensität um 1-1,5 mm/Stunde,
- ein mittelstarker Regenschauer hat eine Intensität um 3,0 mm/Stunde,
- ein Starkregen um 5,0 mm/Stunde
- oder ein Platzregen 5,0 mm/5 min.
- Bei einem heftigen Unwetter kann die Regenmenge auf 20 mm/Stunde und mehr anwachsen.
Eine solche Niederschlagsmenge wird grundsätzlich durch Dauerregen oder kurze starke Schauer bewirkt, nicht aber durch Tröpfeln oder Nieseln.
Gemessen wird die Regenmenge am versicherten Hochzeitsort von UBIMET GmbH mit einem wissenschaftlich anerkannten, meteorologischen Verfahren (RACE Wetter Modell). Basis für die Berechnung sind ausschließlich die Messdaten von physischen Wetterstationen sowie Wetterradar- und Wettersatellitendaten der UBIMET GmbH.
Was ist die UBIMET GmbH und das RACE WETTER MODELL?
UBIMET betreibt sein eigenes hochaufgelöstes Wettermodell RACE (Refined Atmospheric Condition Evolution). In mehreren Rechenzentren weltweit (New York, Melbourne und Wien) werden die RACE Wettermodelle stündlich mit den aktuellsten Wetterdaten gespeist (Niederschlagsradar, VERA Analysen, Blitze, Satellitendaten, Flugzeughöhenprofile) um die Prognosen weiter zu verfeinern. Hierfür kommen hochkomplexe Datenassimilations- (3dVar) und Nudgingtechniken (LHN) zum Einsatz. Mit zusätzlichen, auf genauesten Geodaten basierenden Downscaling-Algorithmen erreicht UBIMET in weiterer Folge Modellauflösungen von wenigen Metern. Somit ist UBIMET in der Lage, weltweit räumlich und zeitlich hochpräzise Prognosen maßgeschneidert für verschiedenste Branchen zu erstellen.
In der eigenen Abteilung für Modellentwicklung sorgen die Experten von UBIMET durch laufende Evaluierungen und Weiterentwicklungen für eine sukzessive Steigerung der Präzision. Auch führende globale Wettermodelle wie ECMWF oder GFS und eigens entwickelte Model Output Statistics-Verfahren kommen in einem Multi-Model-Ansatz bei UBIMET zum Einsatz. Auf den folgenden Websites von UBIMET finden Sie zusätzliche Informationen zu verwendeten Wetterdaten und Wettermodellen.
Wer kann die Hochzeitswetterversicherung abschließen und wo ist sie gültig?
Nur Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland können die Hochzeitswetterversicherung abschließen. Die Nationalität ist dabei nicht relevant. Die Auszahlung im Leistungsfall kann nur auf ein österreichisches oder deutsches Konto erfolgen.
Grundsätzlich versichern wir Hochzeiten, die in Österreich oder Deutschland stattfinden. Wenn ihr in einem anderen Land heiraten möchtet, müssen wir die Gegebenheiten individuell überprüfen.
Ich organisiere gerade eine Hochzeit. Welchen Vorteil hat die Hochzeitswetterversicherung?
Die Hochzeitswetterversicherung ist ein neuer und innovativer Zusatz um die Hochzeitsplanung zu vervollständigen. Natürlich geht nichts ohne einen ordentlichen Plan B für den Schlechtwetter-Fall. Mit der Hochzeitswetterversicherung erhaltet ihr jedoch eine Entschädigung, wenn euer Plan B aufgrund von Regen zum Tragen kommen muss und beispielsweise nicht wie erhofft unter freiem Himmel gefeiert werden kann.
Damit bringt Regen nicht nur den sprichwörtlichen, sondern auch realen (Geld-)Segen – und sorgt beim Brautpaar auf keinen Fall für schlechte Stimmung. Wieso auch, der Regen finanziert zum Beispiel die Hochzeitsreise.
Fragen zur Hochzeitsstornoversicherung
Sind alle Arten von Hochzeiten versichert?
Als versicherte Hochzeit gilt die Hochzeitszeremonie und die Hochzeitsfeier danach.
Als versicherte Hochzeitsfeier gilt auch die Zeremonie für die Eintragung der Partnerschaft. Weiters gilt als Hochzeitsfeier auch eine Feier zum 25. bis 50. Jahrestag der Hochzeit oder eingetragenen Partnerschaft.
Zahlt die Hochzeitsversicherung, wenn die Hochzeit aufgrund von Corona abgesagt werden muss?
Leider können wir keine Schadenfälle im Zusammenhang mit Corona versichern. Die Absage der Hochzeit aufgrund von COVID-19, SARS-CoV-2, jeder Mutation oder Variation von SARS-CoV-2 oder einer anderen übertragbaren Krankheit ist nicht versichert.
Die Absage aus eigenem Ermessen (z.B aus Angst vor einer Ansteckung) oder aufgrund einer behördlichen Anweisung ist nicht versichert.
Was passiert, wenn ich die Prämie nicht rechtzeitig einzahle?
Wird die Einmalprämie verspätet, das heißt erst nach Fälligkeit laut Prämienvorschreibung, überwiesen, so beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Wird die Einmalprämie nicht überwiesen, so kommt kein Vertrag zustande. Ist die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsschutz für die Hochzeit aufrecht?
Ihr könnt die Hochzeitsstornoversicherung bis spätestens 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin abschließen. Wir senden euch dann umgehend eure Polizze sowie eure Prämienvorschreibung per E-Mail zu. Damit ihr an eurem Hochzeitstag Versicherungsschutz genießt, muss die Versicherungsprämie spätestens am 21. Tag vor der versicherten Hochzeit einbezahlt werden. Die Einzahlung ist rechtzeitig, wenn ihr eure Bank spätestens am 21. Tag vor der Hochzeit mit der Überweisung beauftragt.
Ist die Absage der Hochzeit aufgrund einer Schwangerschaft versichert?
Ein Abbruch oder eine Absage der Hochzeit aufgrund einer Schwangerschaft allein ist kein versicherter Stornogrund bzw. gilt dies als allgemeiner Ausschluss, wenn das Datum der Niederkunft innerhalb von zwei Monaten nach der versicherten Hochzeit liegt, oder der Zeitpunkt der Empfängnis vor dem Versicherungsbeginn liegt.“
Die Komplikationen im Zuge einer Schwangerschaft können allerdings versichert sein. Dafür muss die Hochzeitsstornoversicherung bereits mehr als zwei Monate vor der Schwangerschaft abgeschlossen worden sein. Versichert sind somit Komplikationen, die im 1-7 Monat der Schwangerschaft auftreten.
Ist eine Änderung des Datums möglich, wenn die Hochzeit verschoben werden muss?
Ja, wenn ihr die Hochzeit verschieben müsst, könnt ihr die Versicherung natürlich auf das neue Datum ändern. Die Änderung ist aber nur bis spätestens 6 Wochen vor dem neuen Hochzeitstermin möglich. Bitte wendet euch in diesem Fall umgehend an unseren Kundenservice und gebt das neue Hochzeitsdatum bekannt.
Wenn ihr durch die Verschiebung bereits Stornokosten habt und bei uns den Schaden meldet, ist eine Änderung klarerweise nicht mehr möglich. In diesem Fall könnt ihr für das neue Datum eine weitere Hochzeitsstornoversicherung abschließen.
Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Prämie bereits eingezahlt habe? Bekomme ich mein Geld zurück?
Ja, Sie können vom Versicherungsvertrag zurückzutreten; und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn oder ab Erhalt aller Versicherungsdokumente; je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgeschickt wird. In diesem Fall erstatten wir Ihnen bereits bezahlte Prämien zurück. Der Rücktritt muss zumindest per E-Mail an kundenservice@lamie-direkt.at erklärt werden, kann aber auch schriftlich an L’AMIE AG, Hasnerstraße 2, 4020 Linz, Österreich, erfolgen.
Was kostet die Hochzeitsstornoversicherung?
Die Prämie errechnet sich individuell nach der Höhe der Kosten Ihrer Hochzeit. Diese entsprechen der Summe der Kosten aller gebuchten Dienstleistungen für die Hochzeitsfeier. Dazu gehören Hochzeitslocation, Catering/Partyservice, Unterkunft, Blumenarrangement, Hochzeitspapeterie, Fotograf, Videograf, Hochzeitsbands, DJ oder sonstige Unterhaltung – nicht jedoch wiederverwendbare Produkte wie zum Beispiel Brautkleid, Hochzeitsanzug oder Schmuck.
Die Prämienübersicht ist weiter oben auf der Seite abrufbar.
Wer kann die Hochzeitsstornoversicherung abschließen und wo ist sie gültig?
Nur Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland können die Hochzeitsstornoversicherung abschließen. Versichert werden können nur Brautpaare mit gemeinsamen Wohnsitz in Österreich und Deutschland. Die Nationalität ist dabei nicht relevant. Die Auszahlung im Leistungsfall kann nur auf ein österreichisches oder deutsches Konto erfolgen.
Grundsätzlich versichern wir Hochzeiten, die in Österreich oder Deutschland stattfinden. Wenn ihr in einem anderen Land heiraten möchtet, müssen wir die Gegebenheiten individuell überprüfen.
Wozu brauche ich die Hochzeitsstornoversicherung?
Brautpaare stecken nicht nur ihr ganzes Herzblut in die Planung ihrer Hochzeit, sondern auch meist sehr viel Geld. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die bis ins letzte Detail geplanten Feierlichkeiten aus unvorhersehbaren Gründen kurzfristig doch nicht stattfinden können. Die Hochzeitsstornoversicherung ersetzt euch die uneinbringlichen Kosten (inklusive der Kosten für das neue Arrangieren der versicherten Hochzeit) bei unvermeidbarer und unerwarteter Absage oder Abbruch der Hochzeit. Die Stornogründe sind:
- Tod, Unfallverletzung oder Krankheit des Brautpaares, eines versicherten Verwandten oder besonderen Hochzeitsgasts
- Ausfall der Hochzeitslocation durch eine Naturkatastrophe, Feuer- oder Wasserschaden
- Reiseverspätung
Bei der Hochzeitsstornoversicherung Premium übernehmen wir zusätzlich die Kosten bei:
- Ausfall eines wichtigen Dienstleisters, welcher kritisch für die Durchführung der versicherten Hochzeit ist, aufgrund Vertragsverletzung
- Nichterscheinen des gebuchten Berufsfotografen / -videografen aufgrund von Tod, Unfallverletzung, Krankheit oder einer unvermeidbaren Reiseverspätung
- Brautkleid und/oder Hochzeitsanzug
- Eheringe
Nähere Informationen zum Versicherungsschutz findet ihr in den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt und den Keyfacts, die ihr weiter oben auf der Seite abrufen könnt.
Fragen zur Festwetter-Versicherung
Kann ich meine private Feier versichern?
Leider versichern wir aktuell keine privaten Veranstaltungen oder Feiern. Für Hochzeiten bieten wir eine eigene Hochzeitswetterversicherung an.
Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Prämie bereits eingezahlt habe? Bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, aufgrund der kurzen Vertragsdauer gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Sobald du die Prämie einbezahlt hast, kannst du vom Vertrag leider nicht mehr zurücktreten. Andererseits steht uns auch keine Möglichkeit zur Kündigung offen, sobald der Vertrag aufrecht ist.
Was passiert, wenn ich die Prämie nicht rechtzeitig einzahle?
Die Versicherungsprämie muss spätestens bis zum 21. Tag vor der versicherten Veranstaltung einbezahlt werden. Die genauen Informationen zu den Zahlungsfristen entnehme bitte deinem Angebot. Bei zu später Zahlung können wir die Veranstaltung leider nicht mehr versichern. Verspätete Zahlungen werden von uns zurücküberwiesen. Wird die Einmalprämie nicht überwiesen, so kommt kein Vertrag zustande.
Was kostet die Fest-Wetterversicherung? Woraus setzt sich die Prämie zusammen?
Die Prämie hängt vom Datum und Ort der Veranstaltung (und den daraus abgeleiteten historischen Wetterverhältnissen) sowie der gewählten Pauschalentschädigung ab. Nachdem du das Anfrageformular (Download auf unserer Homepage oder Anfrage über das Kontaktformular auf unserer Homepage) an uns übermittelt hast, erhältst du umgehend ein unverbindliches Angebot per E-Mail.
Die Fest-Wetterversicherung gibt es ab einer Prämie von 179 €.
Warum gibt es die Fest-Wetterversicherung? Wozu brauche ich das?
Vor allem bei Outdoor-Veranstaltungen spielt das Wetter eine entscheidende Rolle und wirkt sich direkt auf die Besucherzahlen aus. Veranstalter sind dagegen nahezu machtlos. Mit der Fest-Wetterversicherung entschädigen wir dich pauschal für entgangene Umsätze, niedrige Besucherzahlen oder Zusatzkosten aufgrund von Regenwetter am Tag deiner Veranstaltung. Im Versicherungsfall erhältst du eine pauschale Entschädigung von bis zu 10.000 €.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsschutz für die Veranstaltung aufrecht?
Du kannst die Fest-Wetterversicherung bis spätestens 4 Wochen (28 Tage) vor der Veranstaltung abschließen.
Versicherungsschutz entsteht erst durch die rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Einmalprämie. Die Fälligkeit der Prämie entnehme bitte deinem Angebot. Bei zu später Zahlung können wir die Veranstaltung leider nicht mehr versichern. Verspätete Zahlungen werden von uns zurücküberwiesen. Wird die Einmalprämie nicht überwiesen, so kommt kein Vertrag zustande.
Wie funktioniert es, wenn meine Veranstaltung mehrere Tage andauert?
Die Versicherung kann immer nur für einen Tag abgeschlossen werden. Wenn du mehrere Tage versichern möchtest, ist pro Veranstaltungstag ein gesonderter Versicherungsabschluss erforderlich.
Achtung: Wie bereits erwähnt, sind für die Berechnung der Prämie die Gesamtkosten der Veranstaltung erforderlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden die Gesamtkosten der Veranstaltung anteilsmäßig für den jeweilig versicherten Tag separat berechnet.
Ein Beispiel: Angenommen, deine Veranstaltung dauert 3 Tage und die Gesamtkosten (alle angekauften Dienstleistungen, anteilige Anschaffungskosten und Wareneinsatz auf Kommission) belaufen sich auf 21.000 €. Du möchtest nun die ersten beiden Tage der Veranstaltung versichern. Was ist zu tun? Diese beiden Tage machen jeweils 40% der Gesamtkosten aus.
Dazu stelle bitte für die beiden Tage jeweils extra einen Antrag und gib dabei die Gesamtkosten wie folgt an:
Gesamtkosten Pauschalentschädigung Tag 1 40% oder EUR 8.400 EUR 2.500 Tag 2 40% oder EUR 8.400 EUR 2.500 Tag 3 20% oder EUR 4.200 EUR 1.250 Wer kann die Fest-Wetterversicherung abschließen und wo ist sie gültig?
Nur Veranstalter mit Vereins- oder Firmensitz in Österreich und Deutschland können die Fest-Wetterversicherung abschließen. Die Auszahlung im Leistungsfall kann nur auf ein österreichisches oder deutsches Konto erfolgen. Wir versichern keine privaten Veranstaltungen oder Feiern.
Grundsätzlich versichern wir Veranstaltungen, die in Österreich oder Deutschland stattfinden. Wenn du in einem anderen Land ein Fest veranstalten möchtest, müssen wir die Gegebenheiten individuell überprüfen. Bitte kontaktiere uns dafür per E-Mail an kundenservice@lamie-direkt.at oder rufe uns gerne an unter +43 732 2596.
Was ist die UBIMET GmbH und das RACE WETTER MODELL?
UBIMET betreibt sein eigenes hochaufgelöstes Wettermodell RACE (Refined Atmospheric Condition Evolution). In mehreren Rechenzentren weltweit (New York, Melbourne und Wien) werden die RACE Wettermodelle stündlich mit den aktuellsten Wetterdaten gespeist (Niederschlagsradar, VERA Analysen, Blitze, Satellitendaten, Flugzeughöhenprofile) um die Prognosen weiter zu verfeinern. Hierfür kommen hochkomplexe Datenassimilations- (3dVar) und Nudgingtechniken (LHN) zum Einsatz.
Mit zusätzlichen, auf genauesten Geodaten basierenden Downscaling-Algorithmen erreicht UBIMET in weiterer Folge Modellauflösungen von wenigen Metern. Somit ist UBIMET in der Lage, weltweit räumlich und zeitlich hochpräzise Prognosen maßgeschneidert für verschiedenste Branchen zu erstellen. In der eigenen Abteilung für Modellentwicklung sorgen die Experten von UBIMET durch laufende Evaluierungen und Weiterentwicklungen für eine sukzessive Steigerung der Präzision. Auch führende globale Wettermodelle wie ECMWF oder GFS und eigens entwickelte Model Output Statistics-Verfahren kommen in einem Multi-Model-Ansatz bei UBIMET zum Einsatz.
Auf den folgenden Websites von UBIMET finden Sie zusätzliche Informationen zu verwendeten Wetterdaten und Wettermodellen.
Was versteht man unter einer Regenmenge von 7,5 mm? Wie wird das gemessen?
Die Versicherung leistet ab einer Regenmenge von 7,5 mm, das sind 7,5 Liter / Quadratmeter, die im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr fällt.
- Ein normaler Regen hat eine Intensität um 1-1,5 mm/Stunde,
- ein mittelstarker Regenschauer hat eine Intensität um 3,0 mm/Stunde,
- ein Starkregen um 5,0 mm/Stunde
- oder ein Platzregen 5,0 mm/5 min.
- Bei einem heftigen Unwetter kann die Regenmenge auf 20 mm/Stunde und mehr anwachsen.
Eine solche Niederschlagsmenge wird grundsätzlich durch Dauerregen oder kurze starke Schauer bewirkt, nicht aber durch Tröpfeln oder Nieseln.
Gemessen wird die Regenmenge am versicherten Veranstaltungsort von UBIMET GmbH mit einem wissenschaftlich anerkannten, meteorologischen Verfahren (RACE Wetter Modell). Basis für die Berechnung sind ausschließlich die Messdaten von physischen Wetterstationen sowie Wetterradar- und Wettersatellitendaten der UBIMET GmbH.
Wie berechne ich die Gesamtkosten der Veranstaltung?
Diese entsprechen den budgetierten Gesamtkosten aller angekauften Dienstleistungen (etwa Miete für Zelt, DJ, Band, Security, Sanitäreinrichtungen u.ä.), behördlichen Abgaben sowie behördlichen Sicherheitsmaßnahmen (etwa Rettung, Polizei); Personalkosten; Kosten für Wareneinsatz (auf Kommission) sowie anteilige Anschaffungskosten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden die Gesamtkosten der Veranstaltung für den jeweiligen Tag separat berechnet.
Ein Beispiel zur Berechnung der Gesamtkosten: Eine österreichische Getränkefirma veranstaltet jährlich ein Sommerfest auf dem firmeneigenen Gelände für Mitarbeiter, Familie und Freunde. Folgende Dinge werden dafür benötigt:
- 1 großes Zelt (Miete: 1.900 €)
- 4 Essens- und Getränkestände (Miete gesamt: 2.000 €)
- Catering inkl. Wareneinsatz für 400 Personen (6.000 €)
- DJ (1.500 €)
- Anteilige Anschaffungskosten für firmeneigene Stehtische und Sitzbänke (Anschaffungskosten 10.000 €, Nutzungsdauer 10 Jahre, anteilige Kosten (AfA): 1.000 €)
- Sonstige Infrastruktur, Dekorationen und Marketing (1.000 €)
- Veranstalterhaftpflichtversicherung (100 €)
- Security, Entsorgung- und Reinigung (1.000 €)
Die Gesamtkosten für den Antrag der Fest-Wetterversicherung belaufen sich auf 14.500 €. Damit beträgt die Pauschalentschädigung EUR 3.750€
Wie berechnet sich die Pauschalentschädigung?
Die pauschale Entschädigung macht etwa ein Viertel der Gesamtkosten der Veranstaltung aus und berechnet sich wie folgt:
Gesamtkosten Pauschalentschädigung bis 3.000 € nicht versicherbar 3.001 – 5 000 € 1.250 € 5.001 – 7 000 € 2.000 € 7.001 – 10.000 € 2.500 € 10.001 – 12.500 € 3.125 € 12.501 – 15.000 € 3.750 € 15.001 – 17.500 € 4.375 € 17.501 – 20.000 € 5.000 € 20.001 – 22.500 € 5.625 € 22.501 – 25.000 € 6.250 € 25.001 – 27.500 € 6.875 € 27.501 – 30.000 € 7.500 € 30.001 – 32.500 € 8.125 € 32.501 – 35.000 € 8.750 € 35.001 – 37.500 € 9.375 € 37.501 – 40.000 € 10.000 € >40.000 auf Anfrage Angemessenheit der Versicherungssumme
Bitte beachte, dass die Pauschalentschädigung stets abhängig von den Gesamtkosten der Veranstaltung ist. In der Tabelle findest du die für die entsprechenden Gesamtkosten zur Verfügung stehende Pauschalentschädigungssumme.
Bitte beachte auch: Werden höhere Gesamtkosten versichert als die tatsächlichen Gesamtkosten der Veranstaltung (Überversicherung), bekommst du nur jene Pauschalentschädigung ausbezahlt, die dir nach den tatsächlichen Gesamtkosten zustehen würde.
Allerdings besteht die Möglichkeit nur einen Teil der tatsächlichen Gesamtkosten zu versichern; in diesem Fall steht nur die entsprechende Pauschalentschädigung für die von dir gewählten niedrigeren Gesamtkosten zur Verfügung.
Beispiel: tatsächliche Gesamtkosten der Veranstaltung sind 20.000 € (Versicherungssumme 5.000 €) es werden jedoch 30.000 € (Versicherungssumme 7.500 €) versichert, so kommt im Schadenfall trotzdem nur eine Versicherungssumme von 5.000 € zur Auszahlung.Für Veranstaltungen mit Gesamtkosten von über 40.000 € erstellen wir dir gerne ein individuelles Angebot. Bitte kontaktiere uns dafür per E-Mail an kundenservice@lamie-direkt.at oder rufe uns an unter +43 732 2596.
Welche Arten von Veranstaltungen kann ich versichern?
Die Versicherung gilt für alle Arten von Aufführungen, Vorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen wie folgt:
- Kulturveranstaltungen
Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge. - Sportveranstaltungen
Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten, z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. - Firmen-, Schul oder Universitätsfeiern
Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste. - Märkte
Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen. - Politische Veranstaltungen / Gemeindefeste
Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen. - Outdoor-Veranstaltungen / Musikveranstaltungen
Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.
- Kulturveranstaltungen
Fragen zur Reiseversicherung
Deckt der Versicherungsschutz auch Covid19 („Corona“) Erkrankungen?
Ja. Sämtliche Leistungen der Auslandskrankenversicherung gelten auch im Falle einer Covid19 Erkrankung im Ausland inkl. Folgekosten. Bitte beachten Sie, dass für Reisen in Gebiete mit Reisewarnungen der Stufe 5 und 6 kein Versicherungsschutz besteht. Aktuelle Infos zu Reisewarnungen finden Sie hier.
Wer ist LAMIE direkt?
LAMIE direkt ist ein österreichisches InsurTECH mit Sitz in Linz. Unsere Vision ist Versichern einfach, transparent und vor allem kundenfreundlich zu machen. Wir bieten unseren Kunden modernen Versicherungsservice durch digitale Lösungen, einfach verständliche Versicherungsprodukte und auf Wunsch umfassende persönliche Beratung.
Wie werden die Versicherungstage abgerechnet?
Pro angefangenem Auslandsreisetag wird die auf Ihrer Polizze angeführte Tagesprämie mittels Ihrer Drei-Rufnummer verrechnet. Wobei als Tag der Zeitraum 00:00 bis 23:59 laut Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gilt.
Was ist, wenn mir mein Handy im Urlaub gestohlen wird?
Sollte Ihr Telefon gestohlen werden, so empfehlen wir Ihnen das Telefon bei Ihrem Drei-Kundenservice umgehend zu sperren. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall auch den LAMIE Kundenservice per E-Mail oder telefonisch unter +43 660/303078, da mit einer Sperre auch der Versicherungsschutz deaktiviert wird.
Zahle ich für jedes Land die gleiche Prämie?
Ja. Der Reiseschutz gilt weltweit und die Prämie pro Auslandsreisetag ist für jedes Land gleich.
Wie oft kann ich den Reiseschutz nutzen? Wie lange bin ich im Ausland versichert?
Der Reiseschutz kann für beliebig viele Reisen verwendet werden. Der Versicherungsschutz gilt für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Reise. Ab dem 91. Tag ist der Schutz deaktiviert.
Entstehen mir Kosten, wenn ich nicht verreise?
Sie zahlen nur für wirklich genutzte Versicherungstage, daher entstehen Ihnen mit dem Reiseschutz keine Kosten ohne aktivierten Versicherungstag.
Muss ich mein Smartphone während meiner Reise täglich einschalten?
Nein, nachdem Sie Ihr Telefon im Ausland einmalig im Ausland aktiviert haben, erhalten Sie nach 3 Stunden die Bestätigung über die Aktivierung des Versicherungsschutzes. Danach können Sie Ihr Handy auch bis zur Rückkehr ausgeschaltet lassen.
Wie bezahle ich den Reiseschutz?
Die Zahlung der genutzten Versicherungstage erfolgt bequem über Ihre Drei-Rufnummer.
Wie weiß ich, ob der Reiseschutz aktiviert ist?
Nachdem du dich einmalig mit einem ausländischen Netz verbunden hast („Roaming“) und dich nicht innerhalb von 3 Stunden wieder ins österreichische Netz eingebucht hast, aktiviert sich der Versicherungsschutz automatisch und du erhältst von uns eine Benachrichtigung per SMS bzw. per E-Mail, dass dein Schutz aktiv ist.
Muss ich Daten verbrauchen um den Versicherungsschutz zu aktivieren?
Für die Aktivierung des Reiseschutzes ist kein Verbrauch von mobilen Daten („Datenroaming“) notwendig. Es reicht, wenn sich Ihr eingeschaltetes Mobiltelefon mit dem ausländischen Netz einmalig verbindet.
Ist eine Stornoversicherung inkludiert?
Nein, da sich der Schutz erst bei Ausreise aus Österreich aktiviert und erst zu diesem Zeitpunkt abgerechnet wird, ist keine Stornoversicherung im Reiseschutz inkludiert.
Wie kann ich den Reiseschutz kündigen?
Der Reiseschutz ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen per Mail an kundenservice@lamie-direkt.at kündbar. Die Kündigung wird sofort am nächsten Werktag durchgeführt. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Reiseschutz von LAMIE erneut aktivieren möchten, ist dies jederzeit möglich.
Wie wird der Reiseschutz aktiviert?
Voraussetzung um den Reiseschutz zu nutzen, ist die vorherige Registrierung für das Versicherungsprogramm mit Ihrer Drei-Sprachtarif Rufnummer.
Sobald Sie in ein ausländisches Netz einbuchen („Roaming“), wird der Reiseschutz aktiviert. Bei der Rückkehr nach Österreich und der Einbuchung ins Heimatnetz wird Ihre Versicherung deaktiviert. Wichtig ist, dass Sie Ihr Mobiltelefon mitnehmen und dieses beim Grenzübertritt (bzw. bei Flugreisen nach Landung) einmalig einschalten, da wir sonst nicht erkennen, dass Sie sich im Ausland befinden. Datenroaming muss zur keiner Zeit aktiviert werden.
Muss ich meine geplanten Reisen vorher melden?
Der Reiseschutz ist eine Echtzeit-Versicherung. Sie müssen uns vorher nicht melden, wann, wie lange oder wohin Sie reisen. Der Schutz gilt zu dem Zeitpunkt an dem sich Ihr Mobiltelefon ins ausländische Netz einwählt bzw. Sie wieder ins Heimatnetz zurückkehren.
Infolgedessen zahlen Sie keine unnötigen Prämien, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder schon früher als geplant heimreisen. Sie riskieren aber auch nicht, sich ohne Versicherungsschutz im Ausland aufzuhalten, wenn Sie unerwartet länger bleiben. Ihr Reiseschutz ermöglicht Ihnen vollste Flexibilität.
Wie funktioniert der Familientarif?
Bei Abschluss des Familientarifs haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder als versicherte Personen zu melden. Unter Kinder verstehen wir Ihre Kinder und die Kinder Ihres Ehepartners, Ihres eingetragenen Partners oder Ihres Lebensgefährten, sofern diese unter 18 Jahre alt sind (darunter sind auch Pflege- und Adoptivkinder zu verstehen).
Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Personen gemeinsam mit Ihnen verreisen, da Ihre Drei-Rufnummer der Auslöser für den Versicherungsschutz ist („Roaming“).
Kann ich den Reiseschutz auch verwenden, wenn ich mich in einer Grenzregion befinde und mein Mobiltelefon öfter in das Auslandsnetz wechselt?
Voraussetzung für die Verrechnung des Versicherungsschutzes ist, dass Sie sich einmalig in ein Ausländisches Netz eingewählt haben und innerhalb von 3 Stunden nicht wieder nach Österreich zurückgekehrt sind. Erst nach 3 Stunden ab Einbuchung in ein ausländisches Netz („Roaming“) aktiviert sich der Versicherungsschutz. Ständiger Wechsel zwischen Heimatnetz und einem ausländischen Netz führt also zu keiner Aktivierung.
Muss ich den Reiseschutz bei jeder Reise verwenden?
Nein. Sie können auf Wunsch zu Beginn jeder einzelnen Reise den Reiseschutz individuell deaktivieren. Mittels Bestätigungsmail, dass Sie von uns nach 3 Stunden konstanter Verbindung ins ausländische Netz erhalten, wird Ihnen die Möglichkeit geboten, den Schutz für die jeweilige Reise per mitgelieferten Link zu deaktivieren. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz für die gesamte Reise deaktiviert. Nach Rückkehr nach Österreich aktiviert sich der Schutz auf der nächste Reise wieder automatisch auf die gleiche Art und Weise.
Fragen zur A1 Reiseversicherung
Deckt der Versicherungsschutz auch Covid19 („Corona“) Erkrankungen und Quarantänekosten?
Ja. Sämtliche Leistungen der Auslandskrankenversicherung gelten auch im Falle einer nachgewiesenen Covid19 Erkrankung im Ausland inkl. Folgekosten wie zB Hotelkosten für Quarantäne oder dadurch entstehende Rückreisekosten (zB Flug). Bitte beachte, dass für Reisen in Gebiete mit Reisewarnungen der Stufe 5 und 6 kein Versicherungsschutz besteht. Aktuelle Infos zu Reisewarnungen findest du hier.
Wer ist LAMIE direkt?
LAMIE direkt ist ein österreichisches InsurTECH mit Sitz in Linz. Unsere Vision ist Versichern einfach, transparent und vor allem kundenfreundlich zu machen. Wir bieten unseren Kunden modernen Versicherungsservice durch digitale Lösungen, einfach verständliche Versicherungsprodukte und auf Wunsch umfassende persönliche Beratung.
LAMIE direkt wird in Bezug auf das angebotene Versicherungsprodukt als Coverholder tätig (Versicherungsagent mit Abschluss- und Schadenvollmacht für den Versicherer) und ist berechtigt, für den Versicherer das Versicherungsprodukt anzubieten und abzuschließen. Eine dahingehende Verpflichtung besteht weder gegenüber dem Versicherer noch gegenüber anderen Versicherern.
Wie werden die Versicherungstage abgerechnet?
Pro angefangenem Auslandsreisetag wird die auf deiner Polizze angeführte Tagesprämie mittels deiner A1-Rufnummer verrechnet. Wobei als Tag der Zeitraum 00:00 bis 23:59 laut Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gilt.
Was ist, wenn mir mein Handy im Urlaub gestohlen wird?
Sollte dein Telefon gestohlen werden, so empfehlen wir dir das Telefon bei deinem A1-Kundenservice umgehend zu sperren. Bitte kontaktiere in diesem Fall auch den LAMIE Kundenservice per E-Mail oder telefonisch unter +43(0)50664 60260, da mit einer Sperre auch der Versicherungsschutz deaktiviert wird.
Zahle ich für jedes Land die gleiche Prämie?
Es gibt zwei Reisezonen beim Reiseschutz: Europa inkl. Mittelmeeranrainerstaaten und Weltweit. Innerhalb einer Reisezone zahlst du für alle enthaltene Länder jeweils die gleiche Prämie für jedes Land.
Wie oft kann ich den Reiseschutz nutzen? Wie lange bin ich im Ausland versichert?
Der Reiseschutz kann für beliebig viele Reisen verwendet werden. Der Versicherungsschutz gilt für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Reise. Ab dem 91. Tag ist der Schutz deaktiviert.
Entstehen mir Kosten, wenn ich nicht verreise?
Du zahlst nur für wirklich genutzte Versicherungstage, daher entstehen dir mit dem Reiseschutz keine Kosten ohne aktivierten Versicherungstag.
Muss ich mein Smartphone während meiner Reise täglich einschalten?
Nein, nachdem du dein Telefon im Ausland einmalig im Ausland aktiviert haben, erhältst du nach 3 Stunden die Bestätigung über die Aktivierung des Versicherungsschutzes. Danach kannst du dein Handy auch bis zur Rückkehr ausgeschaltet lassen.
Wie bezahle ich den Reiseschutz?
Die Zahlung der genutzten Versicherungstage erfolgt bequem über deine A1-Rufnummer.
Wie weiß ich, ob der Reiseschutz aktiviert ist?
Nachdem du dich einmalig mit einem ausländischen Netz verbunden hast („Roaming“) und nicht innerhalb von 3 Stunden wieder ins österreichische Netz eingebucht hast, aktiviert sich der Versicherungsschutz automatisch und du erhältst von uns eine Benachrichtigung per E-Mail, dass dein Schutz aktiv ist.
Muss ich Daten verbrauchen, um den Versicherungsschutz zu aktivieren?
Für die Aktivierung des Reiseschutzes ist kein Verbrauch von mobilen Daten („Datenroaming“) notwendig. Es reicht, wenn sich dein eingeschaltetes Mobiltelefon mit dem ausländischen Netz einmalig verbindet.
Ist eine Stornoversicherung inkludiert?
Nein, da sich der Schutz erst bei Ausreise aus Österreich aktiviert und erst zu diesem Zeitpunkt abgerechnet wird, ist keine Stornoversicherung im Reiseschutz inkludiert.
Wie kann ich den Reiseschutz kündigen?
Der Reiseschutz ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen per Mail an kundenservice@lamie-direkt.at kündbar. Die Kündigung wird sofort am nächsten Werktag durchgeführt. Falls du zu einem späteren Zeitpunkt den Reiseschutz von LAMIE erneut aktivieren möchten, ist dies jederzeit möglich.
Wie wird der Reiseschutz aktiviert?
Die Voraussetzung, um den Reiseschutz zu nutzen, ist die vorherige Registrierung für das Versicherungsprogramm mit Ihrer A1-Sprachtarif Rufnummer.
Sobald du dich in ein ausländisches Netz einbuchst („Roaming“), wird der Reiseschutz aktiviert. Bei der Rückkehr nach Österreich und der Einbuchung ins Heimatnetz wird deine Versicherung deaktiviert. Wichtig ist, dass du dein Mobiltelefon mitnimmst und dieses beim Grenzübertritt (bzw. bei Flugreisen nach Landung) einmalig einschaltest, da wir sonst nicht erkennen, dass du dich im Ausland befindest. Datenroaming muss zu keiner Zeit aktiviert werden.Muss ich meine geplanten Reisen vorher melden?
Der Reiseschutz ist eine Echtzeit-Versicherung. Du musst uns vorher nicht melden, wann, wie lange oder wohin du reist. Der Schutz gilt zu dem Zeitpunkt, an dem sich dein Mobiltelefon ins ausländische Netz einwählt bzw. du wieder ins Heimatnetz zurückkehrst.
Infolgedessen zahlst du keine unnötigen Prämien, wenn du deine Reise nicht antreten oder schon früher als geplant heimreisen. Du riskierst aber auch nicht, dich ohne Versicherungsschutz im Ausland aufzuhalten, wenn du unerwartet länger bleibst. Dein Reiseschutz ermöglicht dir vollste Flexibilität.
Wie funktioniert der Familientarif?
Bei Abschluss des Familientarifs hast du die Möglichkeit, zusätzlich einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder als versicherte Personen zu melden. Unter Kinder verstehen wir deine Kinder und die Kinder deines Ehepartners, deines eingetragenen Partners oder deines Lebensgefährten, sofern diese unter 21 Jahre alt sind (darunter sind auch Pflege- und Adoptivkinder zu verstehen).
Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Personen gemeinsam mit dir verreisen, da deine A1-Rufnummer der Auslöser für den Versicherungsschutz ist („Roaming“).Kann ich den Reiseschutz auch verwenden, wenn ich mich in einer Grenzregion befinde und mein Mobiltelefon öfter in das Auslandsnetz wechselt?
Voraussetzung für die Verrechnung des Versicherungsschutzes ist, dass du dich einmalig in ein Ausländisches Netz eingewählt hast und innerhalb von 3 Stunden nicht wieder nach Österreich zurückgekehrt bist. Erst nach 3 Stunden ab Einbuchung in ein ausländisches Netz („Roaming“) aktiviert sich der Versicherungsschutz. Ständiger Wechsel zwischen Heimatnetz und einem ausländischen Netz führt also zu keiner Aktivierung.
Muss ich den Reiseschutz bei jeder Reise verwenden?
Nein. Du kannst auf Wunsch zu Beginn jeder einzelnen Reise den Reiseschutz individuell deaktivieren. Mittels Bestätigungsmail, dass du von uns nach 3 Stunden konstanter Verbindung ins ausländische Netz erhältst, wird dir die Möglichkeit geboten, den Schutz für die jeweilige Reise per mitgelieferten Link zu deaktivieren. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz für die gesamte Reise deaktiviert. Nach Rückkehr nach Österreich aktiviert sich der Schutz auf der nächsten Reise wieder automatisch auf die gleiche Art und Weise.
Ich möchte meine persönlichen Daten bzw. versicherte Personen bei meinem Reiseschutz ändern. Wie geht das?
Schicke dazu einfach ein Mail an kundenservice@lamie-direkt.at mit deinen jeweiligen Daten, die geändert werden sollen. Unser Kundenservice bearbeitet dann deine Änderungswünsche. Bitte beachte, dass Änderungen der Mitversicherten (zB die Eingabe oder das Austauschen eines Mitversicherten), erst zum folgenden Tag um 00:01 Uhr österreichischer Zeitzone (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) gültig werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz, wenn du dich auf einer Reise befindest, erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.